Geburt eines Kindes

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Was Sie tun müssen, um die Geburt eines Kindes zu melden

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

  • Eltern eines in der Gemeinde Bozen geborenen Kindes
  • Eltern eines außerhalb der Gemeinde Bozen geborenen Kindes, von denen mindestens ein Elternteil seinen Wohnsitz in der Gemeinde Bozen hat
Bozen

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesbeamten gemeldet werden, damit die Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.

So geht’s

Sie können unter folgender Rufnummer einen Termin vormerken: 0471 997149.

Sind die Eltern verheiratet, genügt die Anwesenheit von nur einem Elternteil, sofern dieser die unterschriebene Einverständniserklärung mit Vor- und Zunamen sowie eine Kopie des Personalausweises des anderen Elternteils mitbringt oder bereits elektronisch übermittelt hat.

Was Sie erhalten

Geburtsurkunde

Nach der Geburtsmeldung erhält das Kind den Sanitätsausweis, auf dem auch die Steuernummer vermerkt ist. 

Fristen und Fälligkeiten

Sie können die Meldung hier machen:
-innerhalb von 3 Tagen bei der Sanitätsdirektion des Bozner Krankenhauses
-innerhalb von 10 Tagen bei der Geburtsgemeinde des Kindes oder bei der Wohnsitzgemeinde von einem der beiden Elternteile

Zugang zum Dienst

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Um die korrekte Ermittlung der Personaldaten zu ermöglichen, müssen ausländische Eltern auch ihren Reisepass vorlegen. Im Falle eines Ehepaares kann die Meldung nur dann von einem einzigen Elternteil gemacht werden, wenn angemessene Unterlagen betreffend die Eheschließung vorgelegt werden.
Falls die Eltern nicht der italienischen oder deutschen Sprache mächtig sind, müssen die von einem Dolmetscher oder einer Dolmetscherin begleitet werden.

Kontakt

Telefono:
0471 997149

E-mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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