WICHTIG!!
Ein ausländischer Staatsangehöriger ist verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung eine Erklärung über seinen gewöhnlichen Aufenthaltort beim Meldeamt abzugeben.
Wird die Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung eingereicht, erhält der Ausländer ein Aufforderungschreiben vom Amt für demographische Dienste. Er hat dann weitere 30 Tage Zeit, um die Erklärung unter Vorlage seiner neuen Aufenthaltsgenehmigung beim Amt einzureichen, andernfalls wird er aus dem Meldeamtregister gestrichen.
Wenn die neue Aufenthaltsgenehmigung gerade ausgestellt wird, muss ein Termin vereinbart werden (beim Schalter "BÜRGERMELDUNG/KIT POSTAL"), um nicht zu riskieren, aus dem Meldeamtregister gelöscht zu werden.