Erneuerung der Erklärung über den gewöhnlichen Aufenthaltsort

  • Dienst aktiv

Pflichten der Nicht-EU-BürgerInnen, deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist

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Für wen

Nicht-EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in der Gemeinde Bozen, die ihre Aufenthaltsgenehmigung erneuert haben.

Bozen

Beschreibung

Nicht-EU-BürgerInnen müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung angeben, ob sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde beibehalten.

So geht’s

  • Persönlich: Klicken Sie auf das erste rote Feld unten, um einen Termin mit dem zuständigen Meldebeamten bzw. der zuständigen Meldebeamtin zu beantragen.
  • Online über das Portal des Meldeamtes SDO: Klicken Sie dazu auf das zweite rote Feld unter dem Text!
Hinweis:

Stimmen der Vorname, der Nachname, der Geburtsort oder das Geburtsdatum auf der Aufenthaltsgenehmigung nicht mit den Angaben im Reisepass oder in einem anderen Ausweisdokument überein, muss vor Abgabe der Erklärung zum gewöhnlichen Aufenthalt ein Termin im Meldeamt vereinbart werden, um die meldeamtlichen Daten richtigzustellen. Buchen Sie dazu Ihren Termin über diese Webseite: --> Änderung der persönlichen Daten von EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen

Was Sie benötigen

Neue Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass

Was Sie erhalten

Meldeamtliche Eintragung der Erklärung über den gewöhnlichen Aufenthaltsort

Fristen und Fälligkeiten

2 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

WICHTIG!!

Ein ausländischer Staatsangehöriger ist verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung eine Erklärung über seinen gewöhnlichen Aufenthaltort beim Meldeamt abzugeben.
  
Wird die Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung eingereicht, erhält der Ausländer ein Aufforderungschreiben vom Amt für demographische Dienste. Er hat dann weitere 30 Tage Zeit, um die Erklärung unter Vorlage seiner neuen Aufenthaltsgenehmigung beim Amt einzureichen, andernfalls wird er aus dem Meldeamtregister gestrichen.
    
Wenn die neue Aufenthaltsgenehmigung gerade ausgestellt wird, muss ein Termin vereinbart werden (beim Schalter "BÜRGERMELDUNG/KIT POSTAL"), um nicht zu riskieren, aus dem Meldeamtregister gelöscht zu werden.

Kontakt

E-Mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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