Für wen
EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen mit gültigen Aufenthaltspapieren, die in Bozen ansässig sind.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Angaben zu ihren persönlichen Daten ändern oder aktualisieren lassen können
EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen mit gültigen Aufenthaltspapieren, die in Bozen ansässig sind.
EU-BürgerInnen und Nicht-EU-Bürgerinnen können in Italien Mutterschaften und Vaterschaften, aber auch Hochzeiten und standesamtlich relevante Vorgänge, die sich nicht in Italien zugetragen haben (Todesfall, Scheidung), eintragen lassen. Ebenso können sie ihre Personalien (Vorname, Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum) bei Bedarf korrigieren oder aktualisieren lassen. Die Änderung muss beim Meldeamt beantragt werden.
Die Änderungsanträge oder Änderungserklärungen müssen persönlich im Meldeamt gestellt werden. Klicken Sie auf das rote Feld unten, um einen Termin mit dem zuständigen Meldebeamten bzw. der zuständigen Meldebeamtin zu beantragen.
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, die aufgrund einer internationalen Schutzsituation ausgestellt wurden, müssen, wenn sie ohne Reisepass sind und von den Behörden ihres Herkunftslandes bzw. den konsularischen Behörden in Italien keine weiteren Dokumente anfordern können, zusätzlich zum Antrag bzw. zur Erklärung folgende Unterlagen einreichen:
AusländerInnen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union erwerben und die Eintragung ins Standesamt beantragen, müssen zusätzlich zur Erklärung über die Änderung der persönlichen Daten auch die in Anlage B angeführten Unterlagen vorlegen: