Änderung der persönlichen Daten von EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen

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Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Angaben zu ihren persönlichen Daten ändern oder aktualisieren lassen können

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Für wen

EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen mit gültigen Aufenthaltspapieren, die in Bozen ansässig sind.

Bozen

Beschreibung

EU-BürgerInnen und Nicht-EU-Bürgerinnen können in Italien Mutterschaften und Vaterschaften, aber auch Hochzeiten und standesamtlich relevante Vorgänge, die sich nicht in Italien zugetragen haben (Todesfall, Scheidung), eintragen lassen. Ebenso können sie ihre Personalien (Vorname, Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum) bei Bedarf korrigieren oder aktualisieren lassen. Die Änderung muss beim Meldeamt beantragt werden.

So geht’s

Die Änderungsanträge oder Änderungserklärungen müssen persönlich im Meldeamt gestellt werden. Klicken Sie auf das rote Feld unten, um einen Termin mit dem zuständigen Meldebeamten bzw. der zuständigen Meldebeamtin zu beantragen.

Was Sie benötigen

  • Antrag auf Änderung der persönlichen Daten - Geburten
  • Antrag auf Änderung der persönlichen Daten – Ehe/Scheidung
  • Antrag auf Änderung der persönlichen Daten - Todesfall
  • Erklärung zur Änderung der persönlichen Daten
  • Antrag auf Änderung der persönlichen Daten – Staatsangehörigkeit
  • Antrag auf Änderung der persönlichen Daten – Staatsangehörigkeit von Minderjährigen
          
  • Persönliches Aufenthaltsdokument und persönlicher Reisepass sowie Aufenthaltsdokument und Reisepass der Personen, in deren Namen der oder die Antragstellende (als erziehungsberechtigte Person, Vormund oder SachwalterIn) den Antrag stellt
         
  • Unterlagen in Originalausfertigung:
    • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister, übersetzt und von einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Italiens legalisiert
    • apostillierte Geburtsurkunde oder apostillierter Auszug aus dem Geburtenregister
    • mehrsprachiger internationaler Auszug aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde gemäß mehrsprachigem EU-Standardformular (EU-Verordnung 2016/1191)
           
  • Bei einer Änderung der Personalien muss eine Bescheinigung der konsularischen Vertretung des Herkunftslandes in Italien beigelegt werden, die von der Präfektur legalisiert wurde, aus der der Zusammenhang zwischen den alten und neuen Angaben hervorgeht.

Fristen und Fälligkeiten

2 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, die aufgrund einer internationalen Schutzsituation ausgestellt wurden, müssen, wenn sie ohne Reisepass sind und von den Behörden ihres Herkunftslandes bzw. den konsularischen Behörden in Italien keine weiteren Dokumente anfordern können, zusätzlich zum Antrag bzw. zur Erklärung folgende Unterlagen einreichen:

  • Aufenthaltsgenehmigung oder Reisedokument für AusländerInnen oder Identitätskarte;
  • Unterlagen, die die beantragte Änderung bestätigen (Beispiel: Auszug aus den Protokollen der Territorialen Kommission für die Anerkennung des internationalen Schutzes, beschränkt auf den Teil, aus dem die bisherigen und die neuen Personalien oder die Vaterschaft bzw. Mutterschaft für eine minderjährige Person oder die Eheschließung sowie der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin hervorgeht);
  • etwaige weitere Dokumente, die von den Behörden des Herkunftslandes erlassen wurden, auch wenn diese bereits verfallen sind.    

AusländerInnen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union erwerben und die Eintragung ins Standesamt beantragen, müssen zusätzlich zur Erklärung über die Änderung der persönlichen Daten auch die in Anlage B angeführten Unterlagen vorlegen:

Kontakt

E-Mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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