Elektronische Identitätskarte

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Ihre Identitätskarte verfällt demnächst? Erfahren Sie hier, wie Sie einen neuen Ausweis beantragen können.

© Innenministerium - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Personen, die im nationalen Register der Wohnbevölkerung eingetragen sind und:

  • nicht im Besitz eines Personalausweises sind
  • die im Besitz eines Personalausweises sind, dessen Gültigkeit abgelaufen ist oder innerhalb von 180 Tagen ablaufen wird
  • deren Personalausweis gestohlen wurde, verloren gegangen oder beschädigt ist
  • ihren Personalausweis in Papierform oder eine vor dem 31.01.2017 ausgestellte elektronische Identitätskarte (CIE) durch eine CIE der neuesten Generation ersetzen möchten

6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ihres Personalausweises sendet die Stadt Bozen über die  App IO eine Einladung, um rechtzeitig einen Termin für die Ausstellung der neuen CIE zu buchen.

Bozen

Beschreibung

Die elektronische Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird.

Die Geltungsdauer der elektronischen Identitätskarte beträgt:

  • 3 Jahre bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren
  • 5 Jahre bei Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren
  • 9 Jahre bei Erwachsene plus die Tage zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Geburtsdatum des Inhabers

Bei der Erstausstellung und bei der Erneuerung der Identitätskarte können Volljährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende bekunden oder diese Möglichkeit ausdrücklich ablehnen. Für eine nachträgliche Änderung der Willenserklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Gesundheitssprengel oder an Ihren Hausarzt bzw. an Ihre Hausärztin. Weitere Informationen finden Sie hier.

So geht’s

  • Klicken Sie auf das rote Feld unter dem Text und buchen Sie ihren persönlichen Termin. Bitte bringen Sie zum Termin ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN mit.
  • Wenn Sie nicht ins Büro kommen können, buchen Sie KEINEN Termin, sondern rufen Sie die Telefonnummer 0471 997124 an.
  • Buchen Sie einen Termin falls Sie einen Kontakt ändern oder hinzufügen müssen, der bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (CIE) nicht mitgeteilt wurde.

Was Sie benötigen

Elektronische Identitätskarte für Erwachsene

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
  • bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
Elektronische Identitätskarte für minderjährige italienische Staatsangehörige

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
  • bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
  • die schriftliche Zustimmung beider Elternteile zur Ausreise des bzw. der Minderjährigen, wobei der oder die Minderjährige von mindestens einem Elternteil zum Amt begleitet werden muss, oder die Ermächtigung des Vormundschaftsrichters bzw. der Vormundschaftsrichterin beim Landesgericht – Amt für freiwillige Gerichtsbarkeit
    →  Mod 01 "Zustimmungserklärung beider Elternteile"
    Wenn der andere Elternteil verstorben ist oder diesem das Sorgerecht aberkannt wurde bzw. wenn dessen Sorgerecht ausgesetzt wurde, reicht die Unterschrift eines Elternteils.

ERSTAUSSTELLUNG der Identitäskarte ohne Dokumente, die die Identität des/der Minderjährigen bestätigen
Bei Minderjährigen, die keine Identitätskarte oder keinen gleichwertigen Ausweis besitzen –weil die erste Identitätskarte noch ausgestellt werden muss oder die von einer anderen Gemeinde ausgestellte Identitätskarte verloren gegangen ist – muss die Identität des/der Minderjährigen von zwei Zeugen bestätigt werden. Dabei handelt es sich gewöhnlich um die Eltern. Sie müssen im Feld „testimoni-Zeugen“ auf dem Vordruck „CieOnline“ unterschreiben.
Sollte nur ein Elternteil anwesend sein, muss er den vom anderen Elternteil unterzeichneten Vordruck über die Zustimmung für die Ausstellung der Identitätskarte vorlegt. Er muss auch von einem volljährigen Zeugen begleitet werden, der sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen muss. Der Zeuge muss in der Lage sein, die Identität des/der Minderjährigen zu bestätigen, weil er mit ihm/ihr verwandt oder verschwägert ist oder weil sie Nachbarn oder Arbeitskollegen o.Ä. sind. Der Zeuge muss im Feld „testimoni-Zeugen“ auf dem Vordruck „CieOnline“ unterschreiben.
 

Elektronische Identitätskarte für Angehörige eines anderen Staates

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
  • bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
  • Minderjährige müssen von einem oder einer Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Elektronische Identitätskarte für Personen, die nicht in der Lage sind, persönlich im Amt vorzusprechen

Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat unter 0471/997124 oder senden Sie eine E-Mail an cie@gemeinde.bozen.it für die Terminplanung.
Am vereinbarten Tag stellt der Bevollmächtigte den Antrag und nimmt die Zahlung am Schalter vor. Noch am selben Tag begibt sich der Gemeindebedienstete in die Wohnung des Antragstellers, um die Identität festzustellen und das Verfahren für die Ausstellung abzuschließen.
 
Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
  • bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
  • die Vollmacht des oder der Vollmachtgebenden  →  Mod 02
  • die Identitätskarte oder ein gleichwertiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • geeignete Unterlagen, die nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, persönlich im Amt zu erscheinen (schwere Krankheit, Gefängnisstrafe, Mitglied eines Klausurordens usw.)

Fristen und Fälligkeiten

- Sofort am Schalter: Quittung, die in Italien als Ausweisdokument gilt
- Innerhalb von 6 Arbeitstagen: Zustellung der elektronischen Identitätskarte an die Wohnadresse des Inhabers

6 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

Neuausstellung
22 Euro

Duplikat bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
26,95 Euro

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Bürgerschalter für demografische Dienste Firmian

Präsenzschalter für die Ausstellung der CIE und Wohnsitzwechsel

Nikolaus-Firmian-Platz 1 - Bozen

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Änderung der Kontaktdaten:
Wenn Sie Ihre Telefon- und E-Mail-Kontakte in Bezug auf die Ausstellung der ID-Karte ändern oder ergänzen möchten, müssen Sie einen Termin vereinbaren vereinbaren.

Identitätskarte auf Papier
Die Identitätskarte in Papierform wird nur dann ausgestellt, wenn die unterschiedlichen Daten des/der Antragstellers/in zwischen Meldeamt/Steuerbehörde/ANPR nicht schnell genug vereinheitlicht werden können und wenn der/die AntragstellerIn im Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen StaatsbürgerInnen (AIRE) eingetragen ist (bis zur Umsetzung der im Rundschreiben des  Innenministeriums Nr. 11/2019 genannten Funktionen).
    
Identitätskarte - PIN und PUK
Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie Ihre PIN und PUK vergessen haben.

Weitere Informationen

1.4 Rundschreiben des Innenministeriums vom 9. Juli 2019

Beschreibt die Verfahren zur Überprüfung der Bestätigung des Antrags auf den elektronischen Personalausweis CIE

1.4 Standard ICAO für Passfotos

Kriterien für die Aufnahme von qualitativ hochwertigen Fotos für die elektronische Identitätskarte (CIE).

Links zu externen Webseiten

Kontakt

Telefon:
0471 997124

E-Mail:
cie@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Anrufbeantworter :
von Montag bis Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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