Für wen
Personen, die eine Einzelhandelstätigkeit aufnehmen möchten oder diese bereits ausüben
Hier erfahren Sie, wie sie vorgehen müssen, wenn Sie an einem festen Standort Einzelhandel betreiben oder diese Tätigkeit abändern bzw. einstellen möchten
Personen, die eine Einzelhandelstätigkeit aufnehmen möchten oder diese bereits ausüben
Wenn Sie an einem festen Standort ein Einzelhandelsgewerbe anmelden oder Ihre Tätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:
Für die Eröffnung eines Einzelhandelsbetriebs, Änderung des Betriebsstandortes und Vergrößerung der Einzelhandelsfläche ist die Einreichung der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) oder des ANTRAGS wie unten angegeben erforderlich:
Die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) und der ANTRAG (als auch die Hygienemeldung nur bei Lebensmitteleinzelhandel) sind online über das SUAP-Portal durch Anklicken des roten Banners unten vorzunehmen.
Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.
Legen Sie ihrer Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) folgende Unterlagen bei: