Für wen
Um die Eintragung in das Verzeichnis der LaienrichterInnen des Berufungsschwurgerichtes zu beantragen, müssen Sie im Besitz folgender Voraussetzungen sein:
- Eintragung in die Wählerlisten der Gemeinde
- italienische Staatsbürgerschaft
- Besitz der bürgerlichen Rechte und des Stimmrechts
- guter Leumund
- Alter zwischen 30 und 65 Jahren
- Besitz des Reifediploms
- Zweisprachigkeitsnachweis B2 (ehem. B)
Unvereinbar mit dem Amt des Laienrichters sind:
- Richter und Richterinnen und im Allgemeinen Beamte und Beamtinnen, die im Dienst der Justizverwaltung stehen oder derselben zugewiesen sind;
- im Dienst stehende Zugehörige der Streitkräfte und im Dienst stehende Zugehörige von Polizeiorganen jeglicher Art, auch wenn diese nicht dem Staat unterstehen;
- Geistliche jedweder Religionsgemeinschaft, Ordensgeistliche oder Zugehörige einer religiösen Kongregation.