EINÄSCHERUNG
1 - Willensbekundung zu Lebzeiten:
die Unterlagen beim Standesbeamten abgeben.
Siehe dazu → Willensbekundung zur Feuerbestattung
Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:
- Notorietätsakt
- Testament
- Einschreibung bei Socrem, Trieststraße 70, Bozen
- Die Willensbekundung zur Feuerbestattung kann jederzeit im Laufe des Lebens eingereicht werden und hat kein Verfallsdatum
- Die Willensbekundung wird im Standesamt aufbewahrt
- Bei Umzug innerhalb Südtirols muss die Erklärung erneut bei der neuen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden
2 - Willensäußerung post mortem seitens der Familienangehörigen:
Die Willenserklärung zur Einäscherung kann vom Ehegatten oder, in dessen Abwesenheit, vom nächststehenden Verwandten abgegeben werden. Wenn mehrere Verwandte desselben Grades anwesend sind, muss die Erklärung von der Mehrheit der Verwandten gleichen Grades unterzeichnet werden.
AUFBEWAHRUNG DER ASCHENURNE
Der Wunsch nach der Verwahrung der Aschenurne, mit der Verpflichtung, sie an einem sicheren und würdigen Ort aufzubewahren, kann von Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen oder von einem Bevollmächtigten, der im Besitz der Kopie der Willenserklärung ist, eingereicht werden:
- das Formular 4.3 Antrag zur Verwahrung der Aschenurne herunterladen, ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises beilegen,
- die Unterlagen beim Friedhofsamt, Blu Center, Pfarrhofstrasse 4/C, abgeben.
VERSTREUUNG DER ASCHE
Es ist möglich, die Verstreuung von Asche zu beantragen, indem Sie das unten beschriebene Verfahren befolgen:
1 - Willensbekundung zu Lebzeiten:
das Formular 1.4 Willensäußerung zur Feuerbestattung und Ascheverstreuung herunterladen, ausfüllen, eine Kopie eines Personalausweises und die Erklärung des Verstorbenen beilegen; die Unterlagen beim Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße, 16, abgeben.
Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:
- einen schriftlichen Antrag an den Einäscherungsverband Socrem, Trieststraße 70, Bozen
- mittels einer datierten und unterschriebenen Erklärung auf Papier, die beim Ableben der Person vom nächststehenden Verwandten beim Friedhofsamt, Blu Center, Pfarrhofstrasse 4/C, eingereicht werden kann
2 - Antrag der Angehörigen des Verstorbenen, die nach dem Tod ihres Angehörigen einen formellen Antrag stellen müssen:
- das Formular 4.3 Antrag zur Verwahrung der Aschenurne herunterladen, ausfüllen, eine Kopie eines Personalausweises und die Erklärung des Verstorbenen beilegen; die Unterlagen beim Friedhofsamt, Blu Center, Pfarrhofstrasse 4/C, abgeben.