Einäscherung und Feuerbestattung

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Alles zum Thema Feuerbestattung und wie sie Ihren Willen zur Einäscherung schriftlich hinterlegen können

© Foto by Tellu/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

  • Italienische StaatsbürgerInnen
  • Ausländische StaatsbürgerInnen. Sie benötigen eine Erklärung des Konsulats ihres Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass die Gesetze des Herkunftslandes die Möglichkeit einer Einäscherung vorsehen (sofern vorgesehen, muss diese Erklärung beglaubigt sein)
Bozen

Beschreibung

Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung der Leiche und die anschließende Beisetzung der Asche. Die Einäscherung findet im Krematorium des städtischen Friedhofes in Bozen statt.

Die Willensbekundung zur Feuerbestattung und zur Ascheverstreuung muss durch eine schriftliche Erklärung

   - zu Lebzeiten bekundet werden
   - in Ermangelung des zu Lebzeiten geäußerten Willens durch eine Erklärung der Familienangehörigen

Die Trauerfeierlichkeiten vor der Einäscherung:

  • können im  Trauersaal des Städtischen Friedhofs in der Pfarrhofstraße abgehalten werden (in dieser Zeit der Pandemie ist der Raum vorübergehend nicht verfügbar)
  • können in der Kirche stattfinden. Nach der Totenmesse wird der Sarg zum Krematorium transportiert.

So geht’s

EINÄSCHERUNG

1 - Willensbekundung zu Lebzeiten:

  • die Unterlagen beim Standesbeamten abgeben.
    Siehe dazu Willensbekundung zur Feuerbestattung

    Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:
    - Notorietätsakt
    - Testament
    - Einschreibung bei Socrem, Trieststraße 70, Bozen

  • Die Willensbekundung zur Feuerbestattung kann jederzeit im Laufe des Lebens eingereicht werden und hat kein Verfallsdatum
  • Die Willensbekundung wird im Standesamt aufbewahrt
  • Bei Umzug innerhalb Südtirols muss die Erklärung erneut bei der neuen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden

2 - Willensäußerung post mortem seitens der Familienangehörigen:

Die Willenserklärung zur Einäscherung kann vom Ehegatten oder, in dessen Abwesenheit, vom nächststehenden Verwandten abgegeben werden. Wenn mehrere Verwandte desselben Grades anwesend sind, muss die Erklärung von der Mehrheit der Verwandten gleichen Grades unterzeichnet werden.

AUFBEWAHRUNG DER ASCHENURNE

Der Wunsch nach der Verwahrung der Aschenurne, mit der Verpflichtung, sie an einem sicheren und würdigen Ort aufzubewahren, kann von Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen oder von einem Bevollmächtigten, der im Besitz der Kopie der Willenserklärung ist, eingereicht werden:

  • das Formular 4.3 Antrag zur Verwahrung der Aschenurne herunterladen, ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises beilegen,
  • die Unterlagen beim Friedhofsamt, Blu Center, Pfarrhofstrasse 4/C, abgeben.

VERSTREUUNG DER ASCHE

Es ist möglich, die Verstreuung von Asche zu beantragen, indem Sie das unten beschriebene Verfahren befolgen:

1 - Willensbekundung zu Lebzeiten:

  • das Formular 1.4 Willensäußerung zur Feuerbestattung und Ascheverstreuung herunterladen, ausfüllen, eine Kopie eines Personalausweises und die Erklärung des Verstorbenen beilegen; die Unterlagen beim Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße, 16, abgeben.

    Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:

  • einen schriftlichen Antrag an den Einäscherungsverband Socrem, Trieststraße 70, Bozen
  • mittels einer datierten und unterschriebenen Erklärung auf Papier, die beim Ableben der Person vom nächststehenden Verwandten  beim Friedhofsamt, Blu Center, Pfarrhofstrasse 4/C, eingereicht werden kann

2 - Antrag der Angehörigen des Verstorbenen, die nach dem Tod ihres Angehörigen einen formellen Antrag stellen müssen:

  • das Formular 4.3 Antrag zur Verwahrung der Aschenurne herunterladen, ausfüllen, eine Kopie eines Personalausweises und die Erklärung des Verstorbenen beilegen; die Unterlagen beim Friedhofsamt, Blu Center, Pfarrhofstrasse 4/C, abgeben.

Was Sie benötigen

  • Ausgefülltes, nicht unterzeichnetes Formular für die Willensäußerung oder Antrag auf Verwahrung der Urne
  • Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis

4.3 Willensäußerung zur Feuerbestattung von Seiten der Verwandten

Willensäußerung von Seiten des Ehepartners oder der Verwandten zur Feuerbestattung der verstorbenen Person.

4.3 Antrag zur Verwahrung der Aschenurne

Antrag auf Übergabe der Aschenurne zum Zwecke der Verwahrung.

4.3 Antrag zur Verstreuung der Asche

Antrag auf Übergabe der Aschenurne und auf Ermächtigung zur Verstreuung der Asche.

Was Sie erhalten

Feuerbestattung und anschließende Verstreuung oder Übergabe der Urne zur Aufbewahrung

Fristen und Fälligkeiten

4 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

2 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

für die Willensbekundung

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

für die Genehmigung der Feuerbestattung

Feuerbestattung
siehe Tarife unten

Einäscherungs- und Erdbestattungskosten

Aufbewahrung der Aschenurne
57,00 Euro

Verstreuung der Asche
63,00-125,00 Euro

Weitere Informationen

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