Für wen
Unternehmen
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Besonders lärmintensive Bautätigkeiten sind solche auf Baustellen, Straßenbaustellen usw. und in jedem Fall alle Tätigkeiten, die mit dem Einsatz von besonders lärmintensiven Geräten oder Maschinen verbunden sind.
Besagte Arbeiten können nur an Werktagen zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:
Von Montag bis Freitag (Feiertage ausgeschlossen)
Am Samstag (Feiertage ausgeschlossen)
Die Gemeindeverwaltung kann im Wege einer befristeten Sondermaßnahme Ausnahmen oder Beschränkungen festlegen.
Um Arbeiten außerhalb der oben genannten Zeiten durchführen zu können, muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Umwelt und Bodenschutz eingereicht werden.
Einzelunternehmen und Gesellschaften müssen das Gesuch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it schicken und mit einer digitalen Unterschrift versehen (Versand im PDF/a-Format). Erfolgt die Unterschrift nicht digital, muss das Gesuch händisch unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei versandt werden. In diesem Fall ist dem Gesuch die eingescannte Kopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen. Die Stempelsteuer kann mit "Eigenerklärung über die Bezahlung der Stempelsteuer" entrichtet werden (Siehe Formular unten).
Um die Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung in den Wohngebieten so gering wie möglich zu halten, erteilt die Gemeinde solche Genehmigungen nur bei öffentlichem Interesse, wie in den einschlägigen Landesbestimmungen vorgesehen, oder aus objektiven Gründen (z. B. kontinuierliche industrielle Pflasterarbeiten außerhalb der unten angegebenen Zeiten oder Straßenarbeiten auf Hauptverkehrsstraßen mit starkem Tagesverkehr).
Von dieser Regelung (Verordnung Nr. 52/0122713 vom 2.8.2018) ausgenommen sind:
Antrag mit dem Formular im Anhang und Bezahlung von 2 Stempelmarken zu 16€ (die Stempelmarken entfallen bei einer Unbedenklichkeits-erklärung für Industrieböden).