Beiträge für Vereine - Tourismus- und Wirtschaftsförderung

  • Dienst aktiv

Vereine und Organisationen, die mit ihren Veranstaltungen und Initiativen die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt stärken

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Vereine und Organisationen ohne Gewinnabsichten, die sich satzungsgemäß für Tourismus, Wirtschaft oder Handel engagieren

Bozen

Beschreibung

Öffentliche und private Organisationen ohne Gewinnabsichten, deren satzungsgemäßer Zweck darin besteht, Leistungen im Bereich der Tourismuswirtschaft und des Handels zu erbringen sowie Veranstaltungen, Feiern und Initiativen zu organisieren und zu unterstützen, die die allgemeine touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Landeshauptstadt in ihrer Gesamtheit und unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten zu stärken - auch durch die Organisation traditioneller Veranstaltungen mit besonderer touristischer Anziehungskraft -, können finanziell gefördert werden.
     
Gleiches gilt für die Organisation neuer, innovativer Veranstaltungen und Aktionen, die Bozen als Tourismus- und Wirtschaftsstandort stärken sollen.

So geht’s

BEITRAGSANTRÄGE     

Anträge auf Beiträge für laufende Tätigkeiten, für Investitionen und für ausserordentliche Beiträge: Füllen Sie bitte das entsprechende Beitragsformular aus und senden Sie dieses per E-Mail oder PEC-Mail an die zuständige Stelle.

Projektanträge: Die Beiträge für Projekte müssen online gestellt werden. Sie benötigen hierfür eine digitale Identität (SPID, elektronische Identitätskarte oder Bürgerkarte). Wenn Sie auf das rote Feld weiter unten auf dieser Seite klicken, gelangen Sie direkt zur Antragsseite

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KOSTENABRECHNUNG

Kostenabrechnung Beiträge für laufende Tätigkeit: Die erforderlichen Unterlagen sind per E-Mail oder PEC zu übermitteln und müssen fristgerecht eingereicht werden.

Kostenabrechnung Beiträge für Investitionen und für außerordentliche Beiträge: Füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses per E-Mail oder PEC-Mail an die zuständige Stelle.

Kostenabrechnung für Projektanträge: Die Kostenabrechnung für Projekte muss online gestellt werden. Sie benötigen hierfür eine digitale Identität (SPID, elektronische Identitätskarte oder Bürgerkarte). Wenn Sie auf das rote Feld weiter unten auf dieser Seite klicken, gelangen Sie direkt zur entsprechenden Webseite.

Was Sie benötigen

 BEITRAG FÜR LAUFENDE TÄTIGKEITEN (Einreichefrist: 31. März)

  • Haushaltsvoranschlag
  • Protokoll über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlags durch den Verwaltungsrat
  • Stellungnahme der Revisoren/Revisorinnen
  • Tätigkeitsbericht
  • Tätigkeitsprogramm
  • IRES- bzw. MwSt.-Erklärung
  • Genehmigung Kontrollgremium

PROJEKTBEITRAG (Einreichefrist: 31. Oktober)

  • Empfangsbestätigung Zahlung der Stempelsteuer über den Vordruck F24 (Abschnitt Staatskasse – Steuerkode 2501)
  • Projekt- oder Veranstaltungsbericht
  • Finanzierungsplan
  • IRES- bzw. MwSt.-Erklärung
  • EAS-Erklärung für Vereine
  • Nur für Organisationen, die nicht im städtischen Vereinsverzeichnis eingetragen sind: Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung
  • Grundriss mit allen Details bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
  • Wenn Installationen durchgeführt werden müssen: Sicherheitsplan, erstellt von einem Techniker/einer Technikerin

INVESTITIONSBEITRAG (Einreichefrist: 31. Oktober)

  • Beschreibung des Investitionsvorhabens
  • 2 Kostenvoranschläge bei Ankäufen von unter 10.000,00 Euro – 3 Kostenvoranschläge für Ankäufe ab 10.000,00 Euro
  • Finanzierungsplan
  • IRES- bzw. MwSt.-Erklärung

AUSSERORDENTLICHER BEITRAG (Einreichefrist: 31. Oktober)

  • Finanzierungsplan
  • Schriftliche Begründung der außerordentlichen Ausgabe
  • IRES- bzw. MwSt.-Erklärung
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ABRECHNUNG BEITRAG FÜR LAUFENDE TÄTIGKEITEN: (Einreichefrist: 30. Juni des folgenden Jahres)

  • Abschlussrechnung
  • Begleitbericht
  • Niederschrift über die Genehmigung der Abschlussrechnung durch den Verwaltungsrat
  • Stellungnahme Revisoren/Revisorinnen
  • Stellungnahme Kontrollgremium

ABRECHNUNG PROJEKTBEITRAG: (Einreichefrist: 90 Tage nach Projektende)

  • Projektabschlussbericht bzw. Veranstaltungsbericht
  • Endabrechnung des Projekts/Veranstaltung/Initiative
  • Liste der Ausgabendokumente, für die der Beitrag gewährt wird
  • Ausgabendokumente, für die der Beitrag gewährt wird, mit Zahlungsbestätigung

ABRECHNUNG INVESTITIONSBEITRAG: (Einreichefrist: 90 Tage nach Projektende)

  • Abschlussbericht
  • Endabrechnung
  • Liste der Ausgabendokumente, für die der Beitrag gewährt wird
  • Ausgabendokumente, für die der Beitrag gewährt wird, mit Zahlungsbestätigung
  • Abnahmedokument oder Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung

Was Sie erhalten

Beitrag

Fristen und Fälligkeiten

Beitragsanträge:
-für laufende Tätigkeiten: 31. März des Bezugsjahres
-für Projekte und Investitionen: 31. Oktober des Bezugsjahres
Beitragsabrechnungen:
-für laufende Tätigkeiten: 30. Juni des folgenden Jahres
-für Projekte und Investitionen: 90 Tage nach Projektende/Tätigung der Investition

Kosten

Stempelmarke für den Antrag
16,00 Euro

außer ONLUS-Vereine und die im Landesverzeichnis des Volontariats eingetragen sind

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