Für wen
Vereine und Organisationen ohne Gewinnabsichten, die sich satzungsgemäß für Tourismus, Wirtschaft oder Handel engagieren
Vereine und Organisationen, die mit ihren Veranstaltungen und Initiativen die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt stärken
Vereine und Organisationen ohne Gewinnabsichten, die sich satzungsgemäß für Tourismus, Wirtschaft oder Handel engagieren
Öffentliche und private Organisationen ohne Gewinnabsichten, deren satzungsgemäßer Zweck darin besteht, Leistungen im Bereich der Tourismuswirtschaft und des Handels zu erbringen sowie Veranstaltungen, Feiern und Initiativen zu organisieren und zu unterstützen, die die allgemeine touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Landeshauptstadt in ihrer Gesamtheit und unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten zu stärken - auch durch die Organisation traditioneller Veranstaltungen mit besonderer touristischer Anziehungskraft -, können finanziell gefördert werden.
Gleiches gilt für die Organisation neuer, innovativer Veranstaltungen und Aktionen, die Bozen als Tourismus- und Wirtschaftsstandort stärken sollen.
BEITRAGSANTRÄGE
Anträge auf Beiträge für laufende Tätigkeiten, für Investitionen und für ausserordentliche Beiträge: Füllen Sie bitte das entsprechende Beitragsformular aus und senden Sie dieses per E-Mail oder PEC-Mail an die zuständige Stelle.
Projektanträge: Die Beiträge für Projekte müssen online gestellt werden. Sie benötigen hierfür eine digitale Identität (SPID, elektronische Identitätskarte oder Bürgerkarte). Wenn Sie auf das rote Feld weiter unten auf dieser Seite klicken, gelangen Sie direkt zur Antragsseite
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KOSTENABRECHNUNG
Kostenabrechnung Beiträge für laufende Tätigkeit: Die erforderlichen Unterlagen sind per E-Mail oder PEC zu übermitteln und müssen fristgerecht eingereicht werden.
Kostenabrechnung Beiträge für Investitionen und für außerordentliche Beiträge: Füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses per E-Mail oder PEC-Mail an die zuständige Stelle.
Kostenabrechnung für Projektanträge: Die Kostenabrechnung für Projekte muss online gestellt werden. Sie benötigen hierfür eine digitale Identität (SPID, elektronische Identitätskarte oder Bürgerkarte). Wenn Sie auf das rote Feld weiter unten auf dieser Seite klicken, gelangen Sie direkt zur entsprechenden Webseite.
BEITRAG FÜR LAUFENDE TÄTIGKEITEN (Einreichefrist: 31. März)
PROJEKTBEITRAG (Einreichefrist: 31. Oktober)
INVESTITIONSBEITRAG (Einreichefrist: 31. Oktober)
AUSSERORDENTLICHER BEITRAG (Einreichefrist: 31. Oktober)
ABRECHNUNG BEITRAG FÜR LAUFENDE TÄTIGKEITEN: (Einreichefrist: 30. Juni des folgenden Jahres)
ABRECHNUNG PROJEKTBEITRAG: (Einreichefrist: 90 Tage nach Projektende)
ABRECHNUNG INVESTITIONSBEITRAG: (Einreichefrist: 90 Tage nach Projektende)