Die Baukonzession ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, ein bestimmtes Bauvorhaben im Einklang mit den Bestimmungen des Landesraumordnungsgesetzes umzusetzen.
Die Erteilung einer Baukonzession wird an der Amtstafel der Gemeinde bekannt gegeben.
So geht’s
Reichen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Baukonzession und die dazugehörigen Unterlagen (siehe Gemeindebauordnung) über den Online-Dienst (klicken Sie auf das rote Feld) ein.
Der Bauantrag wird von einem/einer für die Projektüberprüfung zuständigen Techniker/-in geprüft, um sicherzustellen, dass das Projekt den geltenden Raumordnungs- und Bauvorschriften entspricht.
Sofern erforderlich, wird das Projekt der Gemeindekommission für Raum und Landschaft vorgelegt.
Spätestens 60 Tage nach Vorlage des Bauantrages oder der nachträglich angeforderten Unterlagen wird dem/der Bauantragsteller/-in das Ergebnis mitgeteilt.
In bestimmten Fällen (siehe Art. 3 Abs. 5 der Gemeindebauordnung) werden die angrenzenden Eigentümer benachrichtigt. Diese haben 10 Tage Zeit, um das Projekt einzusehen.
Der/die Bauantragsteller/-in entrichtet die berechneten Konzessionsgebühren.
Die Baukonzession wird ausgestellt.
Fristen und Auflagen
Bauende: Das Bauwerk muss innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertig gestellt werden.
Am Zugang zum Baustellengelände muss ein Baustellenschild angebracht werden. Das Schild muss die in der Gemeindebauordnung angeführten Angaben enthalten.
Was Sie benötigen
Antragsformular sowie grafische und textliche Unterlagen die sich am Ende des Formulars befinden.
Bitte verwenden Sie nur aktuelle Formulare. Veraltete Formulare werden nicht angenommen!