Für wen
Wer einen Auszug aus den Namenslisten in den Wählerlisten der Stadtgemeinde Bozen braucht. Die Auszüge werden nur für die Zwecke der Anwendung der Bestimmungen im Bereich des aktiven und des passiven Wahlrechts, aus Studiengründen, für statistische, wissenschaftliche, historische oder sozial-pädagogische Studien oder für Zwecke eines allgemeinen oder verbreiteten Interesses ausgestellt.