Ansuchen um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

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Anträge auf Zuteilung von Gästebetten auf Gemeindeebene können nur auf den von der Gemeinde bereitgestellten Formularen gestellt werden.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Unternehmen oder Privatpersonen, die Gästezimmer bereits vermieten oder jene die vermieten möchten, die zu den folgenden Kategorien gehören:

  • gastgewerbliche Beherbergungstätigkeit (Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58)
  • private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen (Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12)
  • Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof (Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7)
Bozen

Beschreibung

Die Beherbergungsbetriebe können die Zuteilung von Betten auf Gemeindeebene gemäß dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25 vom 26.09.2022, Art. 7 und auf der Grundlage der Kriterien, die in der durch den Beschluss des Gemeinderats Nr. 41 vom 09.05.2024 genehmigten Verordnung festgelegt sind, beantragen.

So geht’s

  • Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei (siehe Liste unten)
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen Unterlagen per beglaubigter E-Mail an: 8.3.0@pec.bolzano.bozen.it zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweises, wenn der Antrag nicht mit einer digitalen Signatur unterzeichnet wird

Was Sie benötigen

  • Pläne mit Angabe der Raumflächen und in denen die beantragten Gästebetten in den jeweiligen Zimmern bzw. in den Zimmern der Ferienwohnungen eingezeichnet worden sind
  • Kopie des gültigen Identitätsausweises des/der Antragstellers/in, wenn der Antrag händisch unterzeichnet wird
  • Jedes andere Dokument, das sich nicht im Besitz der öffentlichen Verwaltung befindet

Was Sie erhalten

Zuweisung der Gästebetten

Fristen und Fälligkeiten

- Die Antrag um Zuweisung von Gästebetten können vom 1. Jänner bis zum 31. März jedes Jahres eingereicht werden.
- Für die Zuweisung von Betten wird eine Rangliste der Betriebe erstellt.
- Die Zuweisung der Gästebetten wird innerhalb von sechs Monaten erfolgen.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Nicht stempelsteuerpflichtig sind öffentliche Körperschaften, ehrenamtliche Vereinigungen, Organisationen ohne Gewinnabsichten, kirchliche Einrichtungen, Sportverbände und Sportfördereinrichtungen, die vom nationalen olympischen Komitee anerkannt sind. Die Stempelsteuer kann über den Vordruck F24, Abschnitt Staatskasse – Gebührenkode 2501, entrichtet werden.

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