Abgabe der digitalen Bauunterlagen - LG 11.08.1997, Nr. 13

  • Dienst aktiv

Für Bauanträge, die vor dem 01.07.2020 eingereicht wurden

Für wen

Fachleute

Bozen

Beschreibung

Laut Art. 103, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9, gelten für die Genehmigung von Plänen und Projekten, die bis zum 30.06.2020 eingereicht wurden, weiterhin die Bestimmungen und Verfahrensvorschriften, die bis zu diesem Datum in Kraft waren.

Bei Änderungsprojekten zur Baugenehmigung muss eine Bewertung nach Art. 82 des LG vom 11.08.1997, Nr. 13, vorgenommen werden, d. h., es muss geprüft werden, ob die Abweichung als eine "wesentliche Änderung" des ursprünglichen Bauantrags einzustufen ist und mit einer Änderung der Kubatur, Höhe, Abstände usw. einhergeht.

So geht’s

Wesentliche Änderungen und nicht wesentliche Änderungen

Handelt es sich um eine nicht wesentliche Änderung, gelten die Bestimmungen und Verfahrensvorschriften des "alten" Landesraumordnungsgesetzes vom 11.08.1997, Nr. 13.
Bei wesentlichen Änderungen hingegen muss ein neuer Bauantrag nach dem "neuen" Landesraumordnungsgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9, eingereicht werden.

Die Abgabe der Bauunterlagen hat in der hier beschriebenen Art und Weise zu erfolgen.
Die Benennung der Dateien wurde mit dem Gemeindenverband vereinbart und gilt für alle Südtiroler Gemeinden.

Beantragung von Gutachten

Bei Bauanträgen nach dem LG vom 11.08.1997, Nr. 13, muss der/die Projektplaner/-in etwaige Gutachten vorab bei den zuständigen Ämtern beantragen.
Erst in einem zweiten Schritt werden die Gutachten gemeinsam mit dem Bauantrag einreicht.

Damit die Verwaltung ein elektronisches Gutachten ausstellen kann, müssen alle notwendigen Unterlagen, mit den dazugehörigen Hash-Codes, per PEC-Mail bei den zuständigen Stellen eingehen. Die Unterlagen müssen vom/von der Projektplaner/-in (und gegebenenfalls vom/von der Antragstellenden, sofern diese/-r über eine digitale Unterschrift verfügt) digital unterschrieben sein.

Das Gutachten des Amtes wird, nachdem es digital unterschrieben und mit den Hash-Codes der überprüften Unterlagen versehen wurde, per PEC-Mail an den/die Projektplaner/-in weitergeleitet (diese/-r reicht das Bauprojekt in seiner Gesamtheit und damit einschließlich der Gutachten bei der Stadtverwaltung ein).

Die graphischen Unterlagen müssen im PAdES-Format unterschrieben werden, damit im Zuge des Bauantrags noch weitere Unterschriften unter die Dokumente gesetzt werden können.

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie erhalten

Informationen über die Erstellung und die Merkmale von grafischen Unterlagen

Fristen und Fälligkeiten

Die maximale Wartezeit hängt von der Art des Baurechtstitels ab

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