In Bozen müssen Müllsünder künftig auch die Kosten für die Entsorgung zahlen

Zusätzlich zu den Geldbußen hat die SEAB neue Tarife eingeführt, je nach Müllmenge und Abfallart
Veröffentlichungsdatum:

16.10.2026

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Beschreibung

In Bozen müssen die Personen, die den Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen, zusätzlich zur Geldbuße auch die Kosten für die Entsorgung zahlen. Der Verwaltungsrat der SEAB hat auf Antrag des Stadtrates für Umwelt, Geologie und Energie, Marco Caruso eine Aktualisierung der Tabelle für die Berechnung der Gebühren für die Reinigung der Flächen, auf denen illegal Müll abgelagert worden ist, genehmigt.

Es wurden Fixtarife je nach Müllmenge und Abfallart eingeführt, um die illegale Entsorgung von Abfällen zu bekämpfen. Müllsünder müssen künftig auch für die Entsorgung der Abfälle und die Reinigung der verschmutzten Flächen zahlen. Diese Kosten gehen somit nicht mehr zu Lasten der Allgemeinheit.

Bisher war es nämlich so, dass gegen die Personen, die Hausmüll, Sperrmüll oder andere Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt haben, eine Geldbuße in Höhe von 200,00 bis 400,00 Euro verhängt worden ist. Die von der SEAB eingeführte Neuerung sieht nun vor, dass die Müllsünder auch die Entsorgungs- und die Reinigungskosten bezahlen müssen. Die Ausforschung der Müllsünder bleibt weiterhin Aufgabe der Ökologischen Wachen des Amtes für den Schutz der Umwelt der Stadtgemeinde Bozen.

„Hinter dieser Maßnahme steht ein Ziel: Wir möchten, dass die Stadt sauber und ordentlich ist.“ erklärte Stadtrat Marco Caruso. „Mit der Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung kämpfen wir auch dafür, dass die Kosten für dieses verantwortungslose Verhalten zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Das Prinzip ist einfach: Wer gegen die Regeln verstößt, muss zahlen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln halten, die Konsequenzen für das nachlässige Verhalten von anderen tragen müssen.“

Und der Präsident der SEAB Kilian Bedin sagte: „Es darf nicht sein, dass die zusätzlichen Kosten, die durch die illegale Abfallentsorgung entstehen, die Bilanz der Gesellschaft und indirekt die Gesellschaft belasten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich im Einsatz, um die Stadt sauber zu halten. Mit dieser Maßnahme wollen wir klar und deutlich sagen, dass jeder Verstoß Kosten verursacht, die dann derjenige bezahlen muss, der den Verstoß begangen hat.“

Die neuen Tarife (nach Abzug der MwSt.) je nach Müllmenge und Abfallart, die zusätzlich zur Geldbuße in Rechnung gestellt werden:

· 120,00 Euro für eine Müllmenge bis 1 m³;

· 240,00 Euro für eine Müllmenge von 1 bis 3 m³;

· 120,00 Euro für Sperrmüll und Elektro- und Elektronikgeräte (kleine Gegenstände, z.B. Stühle, kleine Haushaltsgeräte und Fernsehgeräte bis 32 Zoll);

· 240,00 Euro für Sperrmüll und Elektro- und Elektronikgeräte (mittelgroße und große Gegenstände, z.B. Sofas, Matratzen, Kühlschränke und Waschmaschinen).

Bei einer Müllmenge von mehr als 3 m³ und bei Sonderabfällen oder Bauschutt werden die Zusatzkosten auf der Grundlage des Aufwandes für die Entsorgung berechnet, unter Berücksichtigung des eingesetzten Personals, der Geräte und Maschinen und der Kosten für die Entsorgung und mit einem Aufschlag von 10% für die Koordinierung des Einsatzes.

Mit der Einführung der neuen Zusatztarife möchten die Stadtgemeinde Bozen und die SEAB die illegale Müllentsorgung weiter bekämpfen und dafür sorgen, dass die Stadt sauber und ordentlich bleibt. Sie rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, verantwortungsbewusst zu handeln und die Regeln einzuhalten.

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Letzter Veröffentlichungstag

16.10.2028

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 16.10.2026 13:00

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