Beschreibung
Nach der Veröffentlichung des Durchführungsdekrets zur „Carta Dedicata a Te“ für die Jahre 2026 und 2027 im Amtsblatt der Republik hat die Gemeinde Bozen die Veröffentlichung des nachfolgenden Direktorialdekrets des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft abgewartet. Dieses wurde heute genehmigt und legt die Anzahl der Karten fest, die jeder Gemeinde zugewiesen werden.
Die Maßnahme sieht für das Jahr 2026 einen Beitrag von 500 Euro pro Familiengemeinschaft sowie weitere 500 Euro für das Jahr 2027 vor, vorbehaltlich allfälliger Neufestsetzungen gemäß den geltenden Bestimmungen. Der Beitrag ist ausschließlich für den Kauf von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs vorgesehen und wird über eine von Poste Italiane ausgegebene elektronische Prepaid-Karte gewährt. Die Begünstigten werden unter den in Italien ansässigen Familiengemeinschaften ermittelt, die im Melderegister der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind und die von den staatlichen Bestimmungen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.
Die Gemeinde Bozen weist darauf hin, dass kein Antrag und kein Gesuch eingereicht werden muss, um die „Carta Dedicata a Te“ zu erhalten. Die Ermittlung der Anspruchsberechtigten erfolgt automatisch auf Grundlage der in den Datenbanken des NIFS vorhandenen Daten sowie gemäß den durch die staatlichen Bestimmungen festgelegten Kriterien.
Mit der Veröffentlichung des Direktorialdekrets beginnt nun die Frist von 30 Tagen, innerhalb derer das NIFS die Listen der potenziellen Begünstigten erstellen und an die Gemeinden übermitteln muss. Erst nach Erhalt dieser Listen kann die Gemeinde die gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen durchführen, sowohl in Bezug auf die Meldedaten als auch auf den eventuellen Bezug von Leistungen, die mit dieser Unterstützung nicht vereinbar sind.
Zu den nicht vereinbaren Leistungen zählen unter anderem das Mindesteingliederungseinkommen sowie der Miet- und Wohnnebenkostenbeitrag, die gemäß den geltenden Bestimmungen zum Ausschluss von der Zuweisung der Karte führen.
Für das laufende Jahr wurden der Gemeinde Bozen 1.064 Karten zugewiesen. Es ist wichtig zu betonen, dass in den vergangenen Jahren rund 5.000 Familiengemeinschaften die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen potenziell erfüllt haben. Daher garantiert auch das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen nicht automatisch den Erhalt der Unterstützung. Die Karte wird ausschließlich jenen Familiengemeinschaften zugewiesen, die gemäß den durch das NIFS nach den gesetzlichen Kriterien erstellten Ranglisten die vordersten Plätze belegen, bis die verfügbaren Karten ausgeschöpft sind.
Bis zur Übermittlung der Listen durch das NIFS verfügt die Gemeinde Bozen über keinerlei Informationen darüber, welche Bürgerinnen und Bürger die Unterstützung erhalten werden. Daher kann sie weder den Anspruch einzelner Personen oder Familien bestätigen noch ausschließen oder überprüfen.
Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung des Direktorialdekrets im Vergleich zu den ursprünglich erwarteten Zeitvorgaben werden sich auch die weiteren Verfahrensschritte unvermeidlich verzögern. Die Ausgabe der Karten und alle damit verbundenen Tätigkeiten werden daher später als ursprünglich angenommen erfolgen.
Um die Kommunikation mit der Bevölkerung zu erleichtern und Anfragen effizienter bearbeiten zu können, hat die Gemeinde Bozen die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse cartadedicataate@comune.bolzano.it aktiviert. Über diesen Kanal können Fragen und Informationsanfragen zur Maßnahme übermittelt werden.
Die Gemeinde wird auf ihrer institutionellen Website alle verfügbaren Informationen veröffentlichen, sobald diese von den zuständigen Stellen übermittelt werden, um die Bevölkerung laufend über den Stand des Verfahrens und die weiteren Fristen zu informieren.