Zuständigkeiten
- Schätzung der beweglichen und unbeweglicher Güter, die Gegenstand von Kauf-, Miet- oder Konzessionsverträgen sind
- Technische Beratung auch bei gerichtlichen Verfahren zugunsten der Gemeinde und der von der Gemeinde abhängigen Betriebe, Institutionen und Körperschaften
- Schätzung von Gütern von historisch-künstlerischem Wert, bei denen Vorkaufsrechte gelten
- Gutachten über die Angemessenheit und Bestandsberichte
- Topographische Erhebungen, Katastererhebungen und Teilungspläne
- Bereichsspezifische Bestimmungen und Maßnahmen