Für wen
- Kinder, die mindestens ein Kindergartenjahr besucht haben und bis zum 28. Juni 2026 mindestens drei Jahre alt sind
- Kinder der Grund- und Mittelschule
Teilnehmen können auch Kinder mit Behinderungen, Integrations- und/oder sozialen Schwierigkeiten, für die die Unterstützung durch Animateure vorgesehen ist. Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen (nur für die Anmeldung von Kindern mit Behinderung):
Für Kinder der Vorschule:
- Bescheinigung gemäß Gesetz 104 oder Dokumentation gemäß Gesetz 170;
- Bericht über die Selbstständigkeit des Kindes (bei der besuchten Vorschule anzufordern).
Für Kinder der Grundschule oder Mittelschule:
- Bescheinigung gemäß Gesetz 104 oder Dokumentation gemäß Gesetz 170;
- PEI – individueller Bildungsplan (bei der besuchten Schule anzufordern).