Verfügung des leitenden Beamten Nr. 5 vom 03.01.2025
DIENST FÜR DIE DIGITALE ZUSTELLUNG SEND” GEMÄSS ART. 26 DES G.D. 76/2020 – GENEHMIGUNG DER DIREKTBEAUFTRAGUNG DIE BEREITSTELLUNG DES ZUSTELLUNGSDIENSTES FÜR DAS JAHR 2025 –VORAUSSICHTLICHER GESAMTBETRAG VON 150.000 EURO (MIT MWST.) - ES BESTEHT KEINE VERPFLICHTUNG ZUR CIG DURCH AUSSCHLIESSLICHES RECHT Veröffentlichungsdatum:
07.01.2025
Protokollnummer:
2388/2025