Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 218 vom 26.04.2023

GEGENBEMERKUNGEN ZU DEN EINWÄNDEN GEGEN DAS ENTEIGNUNGSVERFAHREN MIT DER BESETZUNG IM DRINGLICHKEITSWEG UND ZEI-TWEILIGE BESETZUNG IM SINNE DES ART. 3 DES L.G. NR. 10 VOM 15.4.1991 DER FLÄCHEN, WELCHE ZUR VERWIRKLICHUNG EINER NEUEN FUSS- UND FAHRRADWEGVERBINDUNG IN DER LORENZ BÖHLER STRASSE IM ABSCHNITT VON DER MERANER STRASSE MIT DEM BESTEHENDEN FA-HRRADWEG IN DER LORENZ BÖHLER STRASSE NO-TWENDIG SIND. (KEINE AUSGABE)
Veröffentlichungsdatum:

26.04.2023

Themen

Art des Dokuments

  • Beschluss

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

26.04.2023

Veröffentlichungsdatum

26.04.2023

Letzter Veröffentlichungstag

31.12.2028

Weitere Informationen

Dokument-ID-Nummer

218/2023

Letzte Änderung: 21.01.2025 22:17

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