Verfügung des leitenden Beamten Nr. 3771 vom 13.10.2022

SPEZIFISCHE ERNENNUNG DES EINZIGEN VERFAHRENSVERANTWORTLICHEN (EVV) IM SINNE DES ART. 3 UND 4 DER „GEMEINDEVERORDNUNG ÜBER DAS VERTRAGSWESEN“ UND DES DIREKTORS FÜR DIE AUSFÜHRUNG DES VERTRAGES (DAV) UND ÜBERTRAGUNG DER AUFGABE ALS WETTBEWERBSBEHÖRDE IM SINNE DES ART. 13, ABS. 1 DER „GEMEINDEVERORDNUNG ÜBER DAS VERTRAGSWESEN“ FÜR DIE AUSSCHREIBUNG EINES OFFENEN VERFAHRENS MIT ZWEI LOSEN ÜBER DER EU-SCHWELLE FÜR DIE VERGABE DES REINIGUNGSDIENSTES MIT GERINGER UMWELTBELASTUNG IN DEN GEMEINDEGEBÄUDEN, DIE VORWIEGEND ALS BÜROS GENUTZT WERDEN, UND IN DEN GEMEINDEGEBÄUDEN, DIE NICHT VORWIEGEND ALS BÜROS GENUTZT WERDEN


Veröffentlichungsdatum:

13.10.2022

Protokollnummer:

280141/2022

Themen

Art des Dokuments

  • Verfügung des leitenden Beamten

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

13.10.2022

Veröffentlichungsdatum

13.10.2022

Letzter Veröffentlichungstag

31.12.2027

Weitere Informationen

Dokument-ID-Nummer

3771/2022

Letzte Änderung: 21.01.2025 14:07

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