BEKANNTMACHUNG im Sinne des Art. 32, Abs. 7 und des Art. 29, Absatz 1 des Gv.D. Nr. 50/2016, i.g.F.
(auch Kodex genannt). Erklärung über die Rechtswirksamkeit der endgültigen Zuschlagserteilung
Verhandlungsverfahren GRUNDSCHULE R. STOLZ – AUßERORDENTLICHE INSTANDHALTUNGSMAßNAHMEN – SANIERUNG DER WASSEREINSICKERUNGEN BEI DEN DÄCHERN