BEKANNTMACHUNG im Sinne des Art. 32, Abs. 7 und des Art. 29, Absatz 1 des Gv.D. Nr. 50/2016, i.g.F (auch Kodex genannt) - Erklärung über die Rechtswirksamkeit der endgültigen Zuschlagserteilung - EISANLAGE „SILL“ - DEMONTAGE DER DACHKONSTRUKTION ZUR VORÜBERGEHENDEN NUTZUNG