OFFENES VERFAHREN UNTER EU SCHWELLE FÜR DEN ABSCHLUSS EINER RAHMENVEREINBARUNG – ART. 54, ABSATZ 3 DES GV.D NR. 50/2016 – BETREFFEND DIE INSTANDHALTUNGSEINGRIFFE AUF STRASSEN UND AUF GEHSTEIGEN DER STADT 2022-2023 Los Nr. 4: Kleine Instandhaltungseingriffe auf die Strassen und auf die Gehsteige in der Stadt vorwiegend in den Stadtvierteln Zentrum – Bozner Boden und Rentsch CIG 880653783A - Bekanntmachung im Sinne des Art. 32, Abs. 7 und des Art. 29, Absatz 1 des Gv.D. Nr. 50/2016, i.g.F. (auch Kodex genannt) Erklärung über die Rechtswirksamkeit der „endgültigen“ Zuschlagserteilung