BEKANNTMACHUNG
im Sinne des Art. 32, Abs. 7 und des Art. 29, Absatz 1 des Gv.D. Nr. 50/2016, i.g.F.
(auch Kodex genannt)
Erklärung über die Rechtswirksamkeit der endgültigen Zuschlagserteilung
Durchführung eines Verhandlungsverfahren: ORDENTLICHER WARTUNGSDIENST DER BRANDMELDEANLAGEN IN DEN GEBAEDEN, DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DER GEMEINDE FALLEN 2022-2024