EKC - Einheitskomitee für Chancengleichheit

EKC - Gemeinde Bozen

Zuständigkeiten

Das Komitee für Chancengleichheit der Stadtgemeinde Bozen wurde im Jahr 2002 gemäß Art. 20 des Kollektivvertrags vom 25.9.2000 eingerichtet.

Das Komitee setzt sich aus fünf Gemeindebediensteten zusammen, die verschiedenen Berufsprofilen angehören und zur Hälfte von der Gemeindeverwaltung und zur Hälfte von den Gewerkschaften ernannt werden.

Es handelt sich um ein Organ der Stadtverwaltung, das die Verwaltung bei der Umsetzung der Gleichstellung und der Chancengleichheit zwischen Arbeiterinnen und Arbeitern unterstützt.

Das Komitee 2023 - 2027

Organisationsstruktur

Art der Organisation

Kommission

Anhänge

EKC - Fünfjahresplan der positiven Aktionen 2023-2027

Das Einheitskomitee für Chancengleichheit (EKC - CUG) schlägt einen positiven Aktionsplan zur Förderung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz und einer Kultur der Chancengleichheit innerhalb der Stadtverwaltung von Bozen vor.

EKC - Charta „Wohlbefinden am Arbeitsplatz“ des Netzwerks der einheitlichen Garantiekomitees

Gemeinsames Manifest (Charta) der Garantiekomitees des Landes Südtirols - 2024

EKC - Verhaltensrichtlinien (CUG)

Verhaltensrichtlinien zum Schutz der Würde der bei der Stadtgemeinde Bozen beschäftigten Mitarbeiter

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