Zuständigkeiten
Die Vertrauensrätin steht den Bediensteten der Gemeinde Bozen im Falle von moralischen oder sexuellen Belästigungen, von jeglicher Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie im Allgemeinen bei Missachtung der in diesen Verhaltensrichtlinien verankerten Grundsätze beratend und fachkundig zur Seite.
Die Vertrauensrätin steht unter absoluter Schweigepflicht und garantiert den Schutz der Privatsphäre. Falls erwünscht kann sie sich aber im Einvernehmen mit der betroffenen Person einschalten, um der Verwaltung Lösungsvorschläge zu unterbreiten bzw. um mit allen Beteiligten das bestehende Problem zu besprechen.