Stadtviertelrat
Die Stadtviertelräte vertreten die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Stadtviertels und werden in direkter Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Stadtviertelräte vertreten die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Stadtviertels und werden in direkter Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.