Zuständigkeiten
Die Verleihung von Ehrenzeichen wird auf Antrag der Ratskommission vom Sadtrat beschlossen. Die Kommission, deren Vorsitz vom Bürgermeister geführt wird, setzt sich aus dem Vizebürgermeister und aus vier vom Gemeinderat gewählten Gemeinderäten – davon zwei von der politischen Mehrheit und zwei von der Minderheit – zusammen.