Zuständigkeiten
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Bozen wurde auf der Grundlage von Art. 68 der Gemeindesatzung gegründet. Der Beirat ist gemäß Art. 74 der Gemeindesatzung ein beratendes Organ des Gemeinderates, des Stadtrates und der Gemeinderatskommissionen. Der Beirat hat die Aufgabe, an der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung mitzuwirken.
Der Beirat:
- setzt sich für die Rechte der Menschen mit Behinderung ein und orientiert sich dabei an den Grundsätzen der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, die am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und mit Gesetz Nr. 18 vom 3. März 2009 ratifiziert wurde.
- setzt sich gemeinsam mit der Stadtverwaltung dafür ein, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung durch die Beseitigung aller räumlichen, kulturellen, kommunikativen und technischen Barrieren zu verbessern und dadurch sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine umfassende Gleichstellung erfahren.
- besteht aus:
- dem Beauftragten des Gemeinderates für die Belange der Menschen mit Behinderung;
- dem Stadtrat bzw. der Stadträtin mit Zuständigkeit für diesen Bereich;
- sieben Mitgliedern, die von der zuständigen Ratskommission auf Vorschlag der mitgliederstärksten Vereinigungen/Genossenschaften der Menschen mit Behinderung, der Angehörigen von Menschen mit Behinderung und/oder auf Vorschlag der auf dem Stadtgebiet tätigen Vereinigungen/Genossenschaften, die Menschen mit Behinderung unterstützen, berufen werden.
11.06.2025 TAGUNG
Vorstellung des Begleitdienstes für ein selbstbestimmtes Leben
Die Tagung richtet sich an alle Menschen mit Behinderungen, die außerhalb des familiärenund institutionellen Kontextes selbstbestimmt leben möchten, aber auch an ihre Familien und Vereine.
Tagungsmaterial
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26.05.2025 BEKANNTMACHUNG Kandidatensuche für den Beirat von Menschen mit Behinderungen Auswahlprozess für die neuen Mitglieder | Bewerbungen: bis zum 17. Juni 2025 4.0.0@gemeinde.bozen.it |