8.0.2 Dienststelle für Schätzungen

Vornahme von Schätzungen für die Stadtverwaltung

Zuständigkeiten

  • Schätzung der beweglichen und unbeweglicher Güter, die Gegenstand von Kauf-, Miet- oder Konzessionsverträgen sind
  • Technische Beratung auch bei gerichtlichen Verfahren zugunsten der Gemeinde und der von der Gemeinde abhängigen Betriebe, Institutionen und Körperschaften
  • Schätzung von Gütern von historisch-künstlerischem Wert, bei denen Vorkaufsrechte gelten
  • Gutachten über die Angemessenheit und Bestandsberichte
  • Topographische Erhebungen, Katastererhebungen und Teilungspläne
  • Bereichsspezifische Bestimmungen und Maßnahmen

Weitere Informationen

Einheitliche interne Kennnummer

5XHJRB

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