6.8.1 Dienststelle für ordentliche Bauerhaltung

Allgemeine bauliche Instandhaltung der städtischen Gebäude

Zuständigkeiten

  • Planung, Programmierung und Abrechnung von ordentlichen Instandhaltungsarbeiten, außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten beschrânkten Ausmasses sowie von Noteinsätzen in sämtlichen Gebäuden, die der Gemeinde gehören oder von der Gemeinde geführt werden
  • Pflege der Beziehungen zu Kunden, den Dienststellen und Materialankauf
  • Verwaltung der Tätigkeiten für die Beauftragung gemeindeexterner Fachleute

Weitere Informationen

Einheitliche interne Kennnummer

CVDR3L

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