Beschreibung
Das neue Landesgesetz Nr. 9/2018 („Raum und Landschaft“) verpflichtet, im Einklang mit den nationalen und internationalen Richtlinien zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung sowie Erhaltung und Förderung der Biodiversität, alle Gemeinden dazu, im Rahmen des Gemeindeentwicklungsprogramms einen Grünraumplan zu erstellen.
Der Grünraumplan der Gemeinde Bozen, welcher mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 9 vom 15.03.2022 genehmigt wurde, ist ein wesentliches Instrument der Stadtplanung, da es die Festlegung eines organischen Maßnahmenprogramms zur quantitativen und qualitativen Entwicklung der städtischen, stadtnahen und natürlichen Grünflächen mittel- und langfristig ermöglicht, das mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie der städtebaulichen Wandlung des Gemeindegebietes in Einklang steht.