Die Nachbarschaftskontrolle

Für mehr Zusammenhalt
Veröffentlichungsdatum:

29.09.2025

Themen

Art des Dokuments

  • Plan/Projekt

Beschreibung

Was ist die Nachbarschaftskontrolle?

Die Nachbarschaftskontrolle ist ein „Sicherheitsmodell“ mit Einbindung der Bevölkerung. Der Zweck der Nachbarschaftskontrolle ist es, Straftaten vorzubeugen und der Verwahrlosung des Stadtbildes entgegenzuwirken. Bei der Nachbarschaftskontrolle engagieren sich Bürgerinnen und Bürger für die Sicherheit in ihrem Wohnviertel, und sie arbeiten dabei eng mit den staatlichen Polizeikräften und der Stadtpolizei zusammen.

Bei der Nachbarschaftskontrolle unterstützen sich die Bürgerinnen und Bürger gegenseitig bei der Überwachung ihrer Wohngegend, denn niemand kennt die Dynamiken des eigenen Viertels besser als die, die dort leben. Und gerade diese Vertrautheit macht es möglich, eventuelle Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Die Nachbarschaftskontrolle ist nicht nur Prävention, sondern sie fördert auch die Solidarität, sie unterstützt Nachbarn in Schwierigkeiten und sie stärkt den sozialen Zusammenhalt.

Wie funktioniert die Nachbarschafts­kontrolle?

Die Nachbarschaftskontrolle übernehmen Gruppen von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern, die auf Streife gehen. Diese Personen engagieren sich ehrenamtlich und haben die Aufgabe, aufmerksam zu beobachten, was im eigenen Wohnviertel passiert.

Wer sich an der Nachbarschaftskontrolle beteiligt, beobachtet die Vorgänge im eigenen Wohnviertel und meldet verdächtige oder auffällige Vorfälle (z.B.: verdächtige Fahrzeuge, Personen mit einem auffälligen Verhalten, eine Alarmanlage, die ständig angeht, Hunde, die ununterbrochen bellen, verdächtige Geräusche in Wohnungen, die vorübergehend unbewohnt sind, zunehmende Verwahrlosung usw.).

Jede Gruppe ernennt einen Koordinator, der die Aufgabe hat, den Dienst zu organisieren und die Meldungen zu sammeln, die die Mitglieder der Gruppe über schnelle Kommunikationskanäle weiterleiten. Dabei müssen die Richtlinien beachtet werden, die mit der Gemeindeverwaltung vereinbart worden sind.

Die Bereiche, in denen Nachbarschaftskontrollen durchgeführt werden, sind durch eigene Schilder ausgewiesen. Diese Schilder dienen auch der Abschreckung und der Stärkung des Sicherheitsgefühls, sowohl der reellen als auch der gefühlten Sicherheit.

Wie wird man Mitglied der Nachbarschafts­kontrolle?

Wer sich bei der Nachbarschaftskontrolle engagieren möchte, muss einen schriftlichen Antrag beim Stadtpolizeikommando stellen. Der Antrag muss auf einem Vordruck gestellt werden, der die persönlichen Daten, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der antragstellenden Person enthält.

Der Vordruck kann per E-Mail an die folgende Adresse weitergeleitet werden:

Nach Erhalt der Anfrage, falls die Möglichkeit besteht, eine Gruppe zu bilden und/oder einer bereits bestehenden Gruppe beizutreten, wird der Bürger von der Stadtpolizei oder dem Koordinator der Gruppe, die seinem Wohnort oder Wohnsitz am nächsten liegt, kontaktiert.

Machen Sie mit bei der Nachbarschaftskontrolle. 

Weitere Informationen: buergermeister@gemeinde.bozen.it 

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

29.09.2025

Veröffentlichungsdatum

29.09.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 16.01.2026 14:51

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren