Beschreibung Pflicht in Bozen für alle Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Mopeds und Motorrädern) mit Winterreifen ausgestattet sein oder entsprechende, für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen mitzuführen.
Dokumente Bürgermeisterverordnung Nr. 40 vom 28.10.2013 Verkehrsmaßnahmen im Winter (File pdf 142,28 kB)
Zuständige Stelle 5.2 Amt für Mobilität Verkehrsanalysen, Verkehrsplanung, Ampelregelung, Nachhaltige Mobilität, öffentliche Beleuchtung, COSAP bei Bauarbeiten A.3.2 Dienststelle Verkehrspolizei und Unfallerhebungen Verkehrsunfälle, Zufahrtsberechtigungen, Invalidenparkausweise