Beschreibung
Seit dem 31. März 2015 ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend (Ministerialdekret Nr. 55/2013).
Die Daten, die von den Lieferanten benötigt werden, sind der Name des Amtes und der Einheitliche Amt-Kodex: Sie können es dem beigefügten Dokument entnehmen.