Beschreibung
Die Beschlüsse des Gemeindeausschusses und des Gemeinderates müssen laut gesetzlichen Vorgaben an der digitalen Amtstafel veröffentlicht werden, damit sie rechtskräftig werden.
Die Veröffentlichung auf der digitalen Amtstafel ist vorgesehen für:
- Beschlüsse des Gemeindeausschusses und Gemeinderates
- Verordnungen des Bürgermeisters
- Eheaufgebote
- Öffentliche Wettbewerbe
- Ausschreibungen und Aufträge
- Einberufung von Gremien
- Baukonzessionen
- Vermögensrechtliche Verfahren
Die Beschlüsse des Gemeindeausschusses und des Gemeinderates werden im Durchschnitt 10 aufeinander folgende Tage lang veröffentlicht. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist werden die Rechtsakte in das Archiv der Beschlüsse aufgenommen und können, sofern zulässig, gemäß den Verfahren für den Zugang zu Dokumenten (Zugangsantrag) eingesehen werden.