Der Gemeinde Bozen hat einen vielschichtigen Komplex von Videoüberwachungssystemen eingerichtet. Es besteht aus einzelnen Systemen zur Überwachung einzelner Aktivitäten und aus einem umfassenderen System zur Überwachung der städtischen Sicherheit, das aus speziellen Videokameras und dem zusätzlichen Einsatz besteht.
Das gesamte Videoüberwachungssystem basiert auf den folgenden Rechtsquellen:
Europäeischen Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2017 betreffend den Schutz der personenbezogenen Daten, im Folgenden DSGVO genannt;
GvD Nr. 196 vom 30.06.2003 i.g.F. („Codice in materia di protezione dei dati personali“), das an die DSGVO 2016/679 angepasst wurde, im Folgenden „Datenschutzkodex“ genannt;
Beschluss des außerordentlichen Kommissars in Ausübung der Funktionen des Gemeinderates Nr. 43 vom 06.05.2016 über die Genehmigung der Gemeindeordnung über die Videoüberwachung zum Schutz des städtischen Raums;
Richtlinien zur Videoüberwachung 3/2019, die von European Data Protection Board am 10.07.2019 genehmigt worden sind;
Erlass der Datenschutzbehörde zur Videoüberwachung vom 08.04.2010 (Dok. 10A05072), die im Amtsblatt der Republik Nr. 99 vom 29. April 2010 veröffentlicht wurde;
Beschluss Nr. 342 vom 18.06.2018 der Stadtgemeinde Bozen, mit welchem der „Pakt für die Umsetzung der städtischen Sicherheit“ gemäß Art. 5 des GD Nr. 14/2017, mit Abänderungen umgewandelt in das Gesetz Nr. 48 vom 18. April 2017, genehmigt wurde, im Folgenden „Pakt für die städtische Sicherheit“ genannt;
Der Aktivierung jedes einzelnen Videoüberwachungssystems muss ein entsprechendes Rechtmäßigkeitsdokument vorausgehen, in dem die Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sowie der Interessenabwägung in Bezug auf die daraus resultierende Verarbeitung personenbezogener Daten, angegeben wird. In dem Dokument werden auch die Gründe für die Wahl der jeweiligen Anlage, die verfolgten Zwecke und Ziele, die Methoden der Datenerhebung und etwaige spezifische rechtliche Anforderungen dargelegt.
Das Dokument wird bei dem jeweiligen Verantwortliche fur die Datenverarbeitung hintergelegt. Bei Systemen, die zu Zwecken der städtischen Sicherheit installiert werden, werden die Unterlagen auch vom Provinzialausschuss für öffentliche Ordnung und Sicherheit geprüft und genehmigt, wie im oben genannten Pakt für städtische Sicherheit vorgesehen.
Voraussetzung für die Freischaltung jedes einzelnen Systems ist auch das entsprechende Detailblatt, in dem die technischen Details des einzelnen Bilderfassungsgerätes und die spezifischen Datenverarbeitungsmethoden aufgeführt sind.
Die Stadt Bozen informiert die Bürgerschaft durch die Veröffentlichung auf ihrer institutionellen Website über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die einzelnen Videoüberwachungssysteme, wie in den einzelnen Detailblättern, die Bestandteil dieser Informationen sind, dargelegt.
Gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679 werden hiermit die folgenden Informationen bereitgestellt:
Inhaberin der Datenverarbeitung
Inhaberin der Datenverarbeitung ist die Gemeinde Bozen, in Person des amtierenden Bürgermeisters, der unter der E-Mail Adresse titolare.trattamento@gemeinde.bozen.it erreichbar ist.
Datenschutzbeaufragte
Der Datenschutzbeauftragte ist unter der E-Mail-Adresse dpo@gemeinde.bozen.it zu erreichen. Die Person, die intern für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den einzelnen Einrichtungen und für die Beantwortung von Fragen der betroffenen Person im Falle der Ausübung ihrer Rechte verantwortlich ist, ist der unten auf dem Detailblatt für jedes bildgebende Gerät angegebene Leiter/Verantwortliche.
Wer verarbeitet Ihre Daten?
- Bei den Personen, die Ihre Daten verarbeiten, handelt es sich um speziell schriftlich bevollmächtigte Angestellte/Projektleiter/Personalmitglieder und/oder um die Beauftragten des Inhabers der zuständigen städtischen Dienststellen gemäß Anhang A des städtischen Organisations- und Personalreglements, einschließlich der Systemadministratoren, wenn diese direkt auf die Daten zugreifen;
- externe Verwalter, die sie im Auftrag der Gemeinde Bozen verwalten, insbesondere im Hinblick auf den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen und die Hochrechnung der Bilder.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Gemeinde Bozen verarbeitet personenbezogene Daten, die mit Hilfe von Videoüberwachungssystemen erfasst wurden, in Erfüllung ihrer institutionellen Zwecke und insbesondere zur Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse im Sinne von Art. 6, Abs. 1, Buchst. e) des DSGVO.
Zu den verschiedenen spezifischen Zwecken und den damit verbundenen Rechtsgrundlagen, die die individuelle Verarbeitung personenbezogener Daten auf diese Weise legitimieren, wird auf die beigefügten Detailblätter für die einzelnen Bilderkennungsgeräte verwiesen, die integraler Bestandteil dieses Informationsblattes sind und auf der Website der Gemeinde veròffentlicht sind.
Modalitäten der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden durch Informatikmitteln und mit geeigneten Verfahren verarbeitet, um ihre Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität zu gewährleisten.
Alle Videoüberwachungsanlagen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet, die in unmittelbarer Nähe der Kameras und außerhalb ihrer Reichweite angebracht sind (so genannte Kurzinformationen). Zu den Videoüberwachungssystemen gehören auch die Überwachungssysteme, die über andere Geräte als Videokameras oder fix installierte Anlagen verfügen (z.B. Bodycam der städtischen Polizeibeamten und Fotofallen an Müllcontainer).
Die spezifischen Modalitäten der Datenverarbeitung sind im Detailblatt jedes bildgebenden Gerätes angegeben.
Speicherung und Weiterverwendung
Die personenbezogenen Daten werden bei Eintritt des Betroffenen in den von der Überwachungskamera erfassten Bereich erhoben/gespeichert, und im Falle einer Registrierung, werden die gespeicherten Daten nur für die angegebenen Zwecke und normalerweise für 7 Tage aufbewahrt, vorbehaltlich besonderer Erfordernisse für eine weitere Speicherung.
Die einzelnen Aufbewahrungszeiten für Bilder, auch Videoströme und Standbilder genannt, und die Gründe für eine längere Aufbewahrungszeit sind in den Detailblättern der einzelnen Videoüberwachungssysteme angegeben.
Mitteilung
Die Bilder werden nicht verbreitet, noch werden sie durch Übermittlung oder Bereitstellung, Abfrage oder Verknüpfung, an andere Personen als die gemeinsam für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die eigenständig für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder die intern für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, und die Datenverarbeiter weitergegeben, es sei denn, die Justizbehörde oder die Kriminalpolizei verlangen dies ausdrücklich im Rahmen einer laufenden Untersuchung oder einer Maßnahme zur Ermittlung von Situationen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen können. Wenn die Vorschriften dies ausdrücklich vorsehen, können die Bilder auch an Dritte weitergegeben warden (z.B. an Rechtsanwälte zum Schutz der betroffenen Person), wobei stets die Grundsätze der Notwendigkeit und der Beschränkung zu beachten sind.
Für Bilder aus Videoüberwachungssystemen, die unter den Pakt für urbane Sicherheit fallen, ist ein Informationsaustausch zwischen der Polizei und der örtlichen Polizei vorgesehen.
Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person kann die in den Artikeln 15 ff. der DSGVO 2016/679 vorgesehenen Rechte ausüben, indem sie einen Antrag an der Inhaberin der Datenverarbeitung stellt, der die Angabe des Ortes, an dem die Erfassung der Bilder mit den von der Gemeindeverwaltung verwendeten Geräten vermutlich stattgefunden hat, sowie das Datum und den vermutlichen Zeitpunkt der Erfassung enthält.
Um diese Rechte auszuüben, können Sie das Formular verwenden, das auf der Datenschutzseite dieser städtischen Website verfügbar ist.
Diese Rechte können für Zwecke der städtischen Sicherheit, der Kriminalpolizei oder der Aufdeckung von Verstößen gemäß Artikel 23 c. 1 DSGVO 2016/679 eingeschränkt werden.
Was die aufgezeichneten Bilder betrifft, so kann das Recht auf Aktualisierung, Berichtigung oder Ergänzung aufgrund der Eigenart der erhobenen Daten nicht ausgeübt werden.
Die betroffene Person hat kein Recht auf Übertragbarkeit ihrer Daten, da die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Artikel 20 c. 3 GDPR 2016/679 erforderlich ist.
Recht auf Einreichung einer Beschwerde beim Datenschutzbeaufragten
Die betroffene Person kann eine Beschwerde beim Datenschutzbeaufragte gemäß Artikel 77 DSGVO und 140 bis ff. des Gesetzes.
Die Modalitäten sind auf der Webseite des Datenschutzbeauftragten angegeben.
Angabe personenbezogener Daten
Die Angabe personenbezogener Daten ist obligatorisch, wenn die betreffende Person den Aufnahmebereich der jeweiligen Videokamera passiert.
Bozen, 16. Novembre 2023
Sichtvermerk der Führungskraft Dr. Cristina Caravaggi (digit. unterzeichnet)
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DER BÜRGERMEISTER Dr. Renzo Caramaschi (digit. unterzeichnet)
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