Zuständigkeiten
- Planung und Projektierung von Grünzonen, Parkanlagen und Promenaden
- Koordinierung und Projektverantwortung bei Beauftragung von verwaltungsexternen Fachleuten
- Kontrolle über die Bewirtschaftung der Wald- und Weidegüter, Verkauf und Zuweisung von Holz
- Bereichsspezifische Bestimmungen und Maßnahmen