Tigermücke: Leitfaden zur Vorbeugung

Praktische Hinweise zur Vorbeugung der Ausbreitung der Tigermücke und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
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Panoramica

Die Tigermücke ist seit mehreren Jahren im Gemeindegebiet von Bozen verbreitet. Einige dieser Stechmücken können auche den Menschen Krankheiten übertragen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Bozen in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb besondere Präventionsmaßnahmen ergriffen, deren Erfolg auch von der Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger abhängt.
[Bürgermeisterverordnung Nr. 103764/2022 | PDF]

Anwendungszeitraum

Die Bestimmungen gelten jedes Jahr vom 1. April bis 31. Oktober. Je nach Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung der Tigermücke begünstigen, kann dieser Zeitraum verlängert oder angepasst werden.

Für wen

Für Privatpersonen sowie für Haus- und Kondominiumsverwalter

So geht's

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1 Wasseransammlungen vermeiden

Eigentümer von Wohnungen, Gärten und Privatflächen müssen:
  • jegliche Wasseransammlungen in Gärten, Höfen und auf Terrassen beseitigen
  • Untersetzer, Gießkannen und andere Behälter mindestens alle drei Tage entleeren und reinigen, insbesondere nach Regenfällen
  • Behälter, in denen sich Wasser sammeln kann, mit Netzen oder wasserdichten Abdeckungen schützen
  • Gullys, Schächte und Regenwasserabläufe regelmäßig kontrollieren und sauber halten sowie bei Bedarf Larvizide einsetzen
  • vermeiden, dass Gegenstände wie Autoreifen, Flaschen oder andere Behälter im Freien stehen bleiben, in denen sich Wasser ansammeln kann
Warum ist das wichtig?

Die Tigermücke vermehrt sich in kleinsten Ansammlungen von stehendem Wasser. Werden diese Brutstätten beseitigt, kann ihre Verbreitung eingeschränkt werden. 

2 Bekämpfungsmaßnahmen

Zulässige Maßnahmen: Larvenbekämpfung

Die Behandlungen müssen an den Orten erfolgen, an denen die Tigermücke ihre Eier ablegt, also in stehenden Gewässern wie Kanalgittern, Kanaleinläufen, Schächten, Behältern und anderen Wasseransammlungen.

Die Maßnahmen können durchgeführt werden:

  • eigenständig durch Privatpersonen (Eigentümerinnen und Eigentümer)
  • durch spezialisierte Fachbetriebe

Es dürfen ausschließlich vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zugelassene und empfohlene Produkte verwendet werden. Nach einem Regenfall muss die Behandlung innerhalb von zwei Tagen wiederholt werden.

Verbotene Maßnahmen: Bekämpfung ausgewachsener Mücken

Die Bekämpfung ausgewachsener Mücken (Adultizid-Behandlungen) ist grundsätzlich verboten, da sie Mensch, Tier und Umwelt belasten kann.

Solche Maßnahmen sind nur in gesundheitlichen Notfällen zulässig und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Bürgermeister und den Südtiroler Sanitätsbetrieb.

3 Kontrollen und Sanktionen

Die Einhaltung der Verordnung wird von den zuständigen Gemeindediensten und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb überwacht. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen von 50 bis 500 Euro geahndet werden.

4 Pflichten für Kondominiumsverwalter

In Mehrparteienhäusern ist die Kondominiumsverwaltung für die Kontrolle und Behandlung in den Gemeinschaftsbereichen (Höfe, Grünanlagen, Kanalgittern und -einläufe) verantwortlich und muss die durchgeführten Maßnahmen dokumentieren.

Insbesondere hat der Verwalter:

  • Kontrollen und Maßnahmen in den Gemeinschaftsbereichen zu organisieren
  • erforderliche Larvenbekämpfungen durchzuführen
  • Gullys, Kanaleinläufe und Bereiche mit möglichem Wasserstau sauber zu halten
  • ein Register der durchgeführten Larvenbekämpfungen zu führen und bei Kontrollen vorzulegen
5 Was unternimmt die Stadtverwaltung?

Die Gemeinde Bozen, in Zusammenarbeit mit der Südtiroler Gesundheitsbehörde

  • führt ständige Erhebungen über die Verbreitung der Tigermücke auf Gemeindegebiet durch. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Strategien zur Eindämmung der Ausbreitung der Tigermücke entwickelt.
  • führt von April bis Oktober Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet vor allem bei Kanalgittern und anderen Wasseransammlungen in öffentlichen Anlagen (Parks, Schulen, Grünanlagen) durch.
Contatti

5.3 Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums

Telefono:
0471 997587

E-mail:
5.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
Gültig seit 01.01.2021

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