Panoramica
Für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Dienststelle für Bauwesen zuständig.
Für die Einreichung von Bauanträgen sind die Sekretariats- und Eingriffsgebühren gemäß der geltenden Gebührentabelle zu entrichten.
Außer bei Reduzierung oder Befreiung gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 muss für Eingriffe, für die eine Baugenehmigung, ZeMeT oder BBM erforderlich ist, eine Gebühr gezahlt werden, deren Höhe sich nach dem Anteil an den Erschließungskosten laut Artikel 79 und nach den Baukosten laut Artikel 80 richtet.
Die Eingriffsgebühr wird von den Projektüberprüfung zuständigen Technikern vor Ausstellung der Baugenehmigung berechnet.
Im Falle von Eingriffen, für die eine ZeMeT vorgeschrieben ist, enthält die Meldung einen Vorschlag für die Höhe der Eingriffsgebühr, die zum Stichtag der Einreichung der ZeMeT berechnet wird und die Bestätigung der stattgefundenen Bezahlung.