Beschreibung
Sport- und Freizeitanlagen
| Sportliche Aktivität | Skateboarding |
| Führung | Technischer Umweltdienst und Dienststelle für die Planung von Grünflächen |
| Zugang und Nutzung | Für alle Für Minderjährige haften die Eltern oder die Erziehungsberechtigten. Der Zutritt ist ausschließlich den Nutzern mit Skateboards, Rollerblades und BMX gestattet. Die Anlage ist ausschließlich der Ausübung dieser Sport- und Freizeittätigkeiten vorbehalten |
| Öffnungszeiten (Winter/Sommer) | 7:00 - 22:00 Uhr |
| Ticket | Eintritt und Nutzung sind frei |
| Ordnung | Ordnung für den Zutritt zur gemeindeeigenen Skateranlage und für deren Nutzung |