Hauptteil
Die maßgeblichen im Land Südtirol geltenden archivrechtlichen Bestimmungen werden vom Landesarchivgesetz aus dem Jahr 1985 (in geltender Fassung) geregelt.
Die Einsichtnahme in das Archivgut des Stadtarchivs wird von einer eigenen Benutzungsordnung geregelt. Allgemein gilt die freie Zugänglichkeit sämtlichen Archivmaterials. Nur vertrauliche und personenbezogene Akten sind in der Regel erst nach Ablauf einer siebzigjährigen Sperrfrist zugänglich.