Zwei Fälle von illegalen Gewerbetätigkeiten

Die Stadtpolizei will mit diesen Kontrollen sowohl die Kundschaft als auch all jene Gewerbetreibenden, die sich korrekt verhalten, schützen
Veröffentlichungsdatum:

19.03.2025

© Gemeinde Bozen - Unbekannte Lizenz

Beschreibung

In den letzten Tagen hob die Verwaltungseinheit der Bozner Stadtpolizei zwei besonders schwerwiegende Fälle von illegaler Geschäftstätigkeit aus.

In einem Fall unterband die Einheit einen illegalen Obst- und Gemüsehandel, der ohne jede behördliche Genehmigung in privaten Garagen betrieben wurde. In einem weiteren Fall schritten die Beamten und Beamtinnen ein, um einem Mann das Handwerk zu legen, der als Friseur tätig war, jedoch keine technisch verantwortliche Person benennen konnte. Diese ist laut Handwerksordnung in einem Frisörsalon jedoch vorgeschrieben. In beiden Fällen wurde ein Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR verhängt.

Mit Initiativen wie diesen will die Stadtpolizei vor allem diejenigen schützen, die eine gewerbliche und handwerkliche Tätigkeit ausüben und dabei alle Vorschriften einhalten. Gleichzeitig sollen aber auch die Kundinnen und Kunden vor unliebsamen Situationen bewahrt werden. Aus diesem Grund geht die Verwaltungspolizei mit aller Härte gegen schwarze Schafe vor, die sich nicht an die Gesetze halten, zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher und der anderen Gewerbetreibenden.

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 09.06.2025 10:46

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