Beschreibung
Beamte der Handelseinheit der Bozner Stadtpolizei deckten vor wenigen Tagen einen weiteren Fall von illegaler Zimmervermietung auf.
Eine Zivilstreife hatte die Wohnung in der Bozner Altstadt bereits über längere Zeit im Visier und auch die Nachbarn nach ihren Beobachtungen befragt. Als sich die Polizei den Gästen, die sich in der Wohnung eingemietet hatten, zu erkennen gab, fielen diese aus allen Wolken: Die polnische Familie hatte ihre Urlaubsunterkunft über eine bekannte Online-Plattform gebucht und bezahlt. Als Anschrift wurde dort jedoch nicht der Standort dieser Unterkunft angeführt, sondern der einer anderen - regulären - Unterkunft im selben Gebäude.
Die illegal vermietete Wohnung war weder als Kurzzeitunterkunft ausgewiesen, noch war eine solche von der Stadt Bozen genehmigt worden, weshalb die Stadtpolizei sofort die Einstellung der Vermietungstätigkeit veranlasste. Die Eigentümer erwartet nun eine Verwaltungsstrafe in Höhe von insgesamt 435 Euro.
Zugleich wurde der Fall auch der Finanzpolizei und der Quästur gemeldet, damit diese eigene Kontrollen durchführen und möglichen weiteren Verstößen nachgehen können, zumal die Gäste auch nicht ordnungsgemäß registriert waren.
Die Durchführung von Gewerbekontrollen und die Bekämpfung illegaler Gewerbetätigkeit gehören zu den Hauptaufgaben der Handelseinheit der Bozner Stadtpolizei.