Beschreibung
Gemäß Artikel 4 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 74 vom 16.04.2013 ist der Betrieb von Heizungsanlagen in der Zone E, zu der das Bozner Stadtgebiet gehört, vom 15. Oktober bis zum 15. April zulässig, wobei die Betriebszeit der Heizungsanlagen bei zwingendem Bedarf verlängert werden kann.
Der Bürgermeister hat daher gemäß der Bürgermeisterverordnung vom 7. März 2018 den Weiterbetrieb der Heizungsanlagen der im Gemeindegebiet befindlichen Gebäude gemäß Artikel 3 des Dekrets des Präsidenten der Republik 26.8.1993 Nr. 412 - Kat. E1 bis E7 - bis einschließlich Dienstag, 22. April 2025 für maximal sieben Stunden pro Tag genehmigt.