Beschreibung
Beiträge für ordentliche Tätigkeit in den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen, Familie, Jugend, Gleichstellung, Lern- und Freizeitgestaltung, kulturelle Tätigkeiten: wir möchten darauf hinweisen, dass die Beitragsgesuche für ordentliche Tätigkeit bis zum 31.01.2024 eingereicht werden müssen. Sowohl die Beitragsanträge als auch die Abrechnungen der gewährten Beiträge müssen ausschließlich online nach Authentifizierung mit SPID, CIE oder CNS (Bürgerkarte) eingereicht werden. Der Zugang zu diesem Dienst erfolgt über die unten angegebenen Webseiten.