Beschreibung
Bezugnehmend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Nr. 135/2023 möchten die Landesverwaltung und die Stadtgemeinde Bozen auch angesichts der besonderen Situation darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine politische Angelegenheit handelt. Daher werden die zuständigen Beamtinnen und Beamten nach einer eingehenden Prüfung des Gerichtsurteils über das weitere Vorgehen entscheiden. Auch wenn es verständlich ist, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes auf großes Interesse in der Öffentlichkeit gestoßen ist, ist es im Moment zu früh - und auch nicht angebracht -, eine Stellungnahme abzugeben. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Landes- und die Gemeindeverwaltung möchten darauf hinweisen, dass sie auf jeden Fall bemüht sind, unter der Wahrung der Unparteilichkeit, zu der sie bei ihren Handlungen verpflichtet sind, eine Lösung zu finden, mit der die Vorgaben in den Gerichtsurteilen umgesetzt werden