Unterbringung von obdachlosen Personen

Laut Stadtrat hat die Stadt Bozen ihren Beitrag geleistet und wird ihn auch weiterhin leisten. Nun müssen aber die Vereinbarungen mit dem Land eingehalten werden und es braucht Zusammenarbeit und Gleichbehandlung.
Veröffentlichungsdatum:

05.08.2025

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Municipio - Rathaus © Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Beschreibung

Im Laufe einer außerordentlichen Sitzung, die heute Vormittag stattgefunden hat, hat der Stadtrat ein Promemoria gutgeheißen und genehmigt, das die Stadträtin für Sozialpolitik der Stadtgemeinde Bozen, Patrizia Brillo eingebracht hat. Gegenstand des Promemoria ist die Situation in den Einrichtungen für die Unterbringung von obdachlosen Personen in Bozen, mit besonderem Augenmerk auf der Führung der Winternotunterkünfte und der Einrichtungen für Menschen in Wohnungsnot.

Laut aktuellen Daten gibt es in Bozen zurzeit 1.134 Personen ohne festen Wohnsitz. Davon sind 540 in Einrichtungen untergebracht, die mit Beiträgen des Staates, des Landes oder von Privatpersonen finanziert werden. Weitere 174 Personen – hierbei handelt es sich vor allem um Mütter mit minderjährigen Kindern -, sind in fünf Gastbetrieben auf dem Gemeindegebiet Bozen untergebracht. Die täglichen Ausgaben betragen zwischen 160,00 und 240,00 Euro pro Zimmer, das sind im Jahr Ausgaben von mehr als 3 Mio. Euro. Diese Kosten übernimmt zur Gänze der Staat. 215 Personen leben in Einrichtungen, die von der Stadtgemeinde Bozen finanziert werden. Dann gibt es noch 85 Arbeitnehmer, die im Gebäude in der Pacinottistraße untergebracht sind. Auch diese Einrichtung wird mit Geldern der Gemeindeverwaltung finanziert. Und schließlich wird geschätzt, dass ca. 120 Personen auf der Straße leben.

Der Stadtrat äußerte sich heute besorgt und enttäuscht über den Vorschlag der Landesregierung bezüglich der Winternotunterkünfte. Sollte er in dieser Form genehmigt werden, würde er gegen die Vereinbarungen verstoßen, die in zahlreichen Arbeitssitzungen mit den verschiedenen Institutionen getroffen worden sind, und das Land würde sich nicht an das Versprechen halten, das es der Stadt Bozen gegeben hat. Der Beschluss der Landesregierung enthält nämlich Änderungen bei den Voraussetzungen für die Nutzung einer Winternotunterkunft, und zwar soll künftig ein Aufenthalt auf dem Gemeindegebiet von vier Wochen anstelle der bisherigen fünf Monaten ausreichen, um in einer Notunterkunft unterzukommen. Weiters soll nicht mehr verpflichtet vorgesehen werden, dass die Person, die einen Schlafplatz in der Winternotunterkunft möchte, gültige Ausweispapiere besitzet, keine Straftaten begangen hat oder dass kein Gerichtsverfahren gegen sie anhängig ist. Die Winternotunterkünfte sollen schon am 01. November öffnen (statt wie bisher am 15. November), und die Anzahl der Betten soll von 70 auf 90 aufgestockt werden. Alle diese Änderungen wurden ohne vorherige Absprache mit der Stadt Bozen vorgeschlagen.

„Eine neue Ausrichtung dieser Art birgt das Risiko, das Gleichgewicht bei den Angeboten an Notunterkünften empfindlich zu stören. Außerdem wird zum wiederholten Male der Stadt Bozen die gesamte Last einer komplexen und sich ständig verändernden Notsituation aufgeladen.“ erklärten Bürgermeister Claudio Corrarati und Sozialstadträtin Patrizia Brillo.

„Wir möchten daher unseren Standpunkt noch einmal klar darlegen: Die Gemeinde Bozen wird sich an die getroffene Vereinbarung halten, die vorsieht, dass maximal 70 Arbeiternehmer in einer schwierigen Wohnsituation während der Wintermonate aufgenommen werden. Die Winternotunterkunft ist vom 15. November bis 15. April geöffnet. Es gelten weiterhin die von den Arbeitsgruppen ausgearbeiteten Kriterien. Und wir möchten auch festhalten, dass ca. 200 Personen, die ursprünglich in einer Notsituation waren und aufgenommen worden sind, heute immer noch in diesen Einrichtungen leben. Dadurch wächst der Druck auf das gesamte System weiter.“

Der Bürgermeister, die Sozialstadträtin und der gesamte Stadtrat weisen darauf hin, dass Bozen immer bereit war, seinen Beitrag zu leisten, und mit Verantwortungsbewusstsein, großer Solidarität und Hilfsbereitschaft reagiert hat. Es sei nicht vertretbar, dass eine Notsituation von solch einem Ausmaß fast ausschließlich von einer einzigen Stadt gestemmt werden muss. Es sei unerlässlich, dass die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden, dass man zusammenarbeitet und dass jeder seinen Teil dazu beiträgt. Auch die Bürgerinnen und Bürgern von Bozen haben Respekt verdient, denn ihre Lebensqualität leide bereits heute auch unter dem wachsenden sozialen Druck, sagten sie.

„Es fehlte bisher nie an Hilfsbereitschaft und sie wird auch in Zukunft nicht fehlen. Aber Bozen ist heute an seine Grenzen angelangt. Die Stadt kann nicht noch mehr Personen aufnehmen als sie bereits aufgenommen hat.“ erklärten der Bürgermeister und die Sozialstadträtin abschließend. „Es ist nun Aufgabe des Landes zu handeln und geeignete Lösungen für eine Situation zu finden, die die Möglichkeiten der Landeshauptstadt in operativer und verwaltungsmäßiger übersteigen.“

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 05.08.2025 17:09

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