Stadtpolizei: Strafen für Kosmetikstudio

Die Stadtpolizei stellte bei Kontrollen Verstöße gegen die Handwerksgesetze fest. In den nächsten Wochen finden weitere Kontrollen statt.
Veröffentlichungsdatum:

07.07.2026

© Gemeinde Bozen - Unbekannte Lizenz

Beschreibung

Die Handelseinheit der Bozner Stadtpolizei hat bei Routinekontrollen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften festgestellt. Gegen ein Kosmetikstudio wurden Bußgelder in Höhe von 5.000 Euro verhängt.

Zum Zeitpunkt des Kontrollbesuchs wurden gerade Schönheitsbehandlungen durchgeführt, allerdings in Abwesenheit der technisch verantwortlichen Person. Diese muss jedoch der Handwerksordnung zufolge während der Behandlungen stets im Salon anwesend sein. Die Vorschrift dient dem Schutz der Kundinnen und Kunden. Sie sollen sicher sein können, dass die Dienstleistungen korrekt erbracht werden und der Betrieb ordnungsgemäß geführt wird.

In den nächsten Wochen werden weitere Betriebskontrollen durchgeführt, mit dem Ziel, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überprüfen und faire und transparente Bedingungen zum Wohle der Kundinnen und Kunden und zum Schutz der Betriebe, die sich an die Regeln halten, zu gewährleisten.

Bearbeitet von

A.3 Stadtpolizei

Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 07.07.2026 16:18

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren