Beschreibung
Der Stadtrat von Bozen hat heute Vormittag auf Vorschlag von Mobilitätsstadträtin
Johanna Ramoser den Beschluss genehmigt, der die Abwicklung eines öffentlichen
Verfahrens für die Zuweisung von 10 neuen Taxilizenzen zum Gegenstand hat. Fünf
Taxilizenzen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die für den Transport von Menschen mit
Behinderung ausgestattet sind.
Mit der Ausschreibung der neuen Taxilizenzen möchte die Stadt Bozen den Taxidienst
weiter ausbauen und modernisieren. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass der
Taxidienst von allen Kundinnen und Kunden problemlos in Anspruch genommen werden
kann. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Qualität des Dienstes. Daher sind von den
zehn Taxilizenzen fünf Taxilizenzen den Inhabern von Fahrzeugen vorbehalten, die eine
geeignete Ausstattung für den Transport von Personen mit Behinderung haben. Diese
Taxis können auch alle anderen Kunden befördern, aber das Angebot für Menschen
mit Behinderung soll mit dieser Maßnahme prioritär behandelt und weiter ausgebaut
werden.
„Mit der Aufstockung der Taxilizenzen setzt die Gemeindeverwaltung einen konkreten
Schritt zur Verbesserung eines Dienstes, der wichtig ist und viele Kundinnen und Kunden
hat.“ erklärte Stadträtin Ramoser. „Daher wurde die Anzahl der Taxilizenzen aufgestockt
und es wurde vor allem auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung geachtet.
Unser Ziel ist es, einen Dienst anzubieten, den alle problemlos in Anspruch nehmen
können, die Wartezeiten sollen verkürzt und das Angebot soll so gestaltet sein, dass es
der Nachfrage entspricht.“
Was die Kosten für den Erwerb der Taxilizenzen angeht, so kostet eine gewöhnliche
Taxilizenz 100.000,00 Euro. Dieser Preis reduziert sich auf 75.000,00 Euro, wenn sich
der/die Inhaber/in verpflichtet, für acht Jahre ab Zuweisung der Taxilizenz auch einen
Nachtdienst zu gewährleisten. Was hingegen die Taxilizenzen für Fahrzeuge betrifft, die
für den Transport von Menschen mit Behinderung geeignet sind, so kosten diese
40.000,00 Euro. Für alle Taxilizenzen ist eine Reduzierung von 5% vorgesehen, wenn das
Taxi ein elektrobetriebenes Fahrzeug ist.
Wie im geltenden Gesetz vorgesehen, werden 80% der Einnahmen an die Inhaber der
Taxilizenzen zurückerstattet; die restlichen 20% behält die Gemeindeverwaltung ein, und
diese Gelder werden für die Kontrolle und die Verbesserung der Transportdienste, die
keine Liniendienste sind, eingesetzt.
“Wir sind der Ansicht, dass wir mit der Genehmigung dieses Beschlusses die
Streitigkeiten, die es in der vorhergehenden Legislaturperiode zwischen der
Gemeindeverwaltung und den Taxifahrern gegeben hat, beigelegt haben.“ sagte
Bürgermeister Claudio Corrarati. „Das Vertrauen ist wieder hergestellt, denn der
Taxidienst ist ein sehr wichtiger Dienst für die Stadt.“